Römnitz (pm/aa). Trotz des aktuellen „Teil-Lockdowns“ aufgrund der steigenden Coronazahlen sind laut den Sitzungskalendern auf Gemeinde- und Kreisebene weiterhin Sitzungen vorgesehen. So auch die Gemeinderatssitzung der Gemeinde Römnitz am 11. November um 19 Uhr im Gemeinschaftshaus von Bäk. Dazu schreiben die beiden Gemeinderatsmitglieder Axel Schulz und André Franke: „Obwohl die Landesregierung und der Kreis neue Verordnungen hinsichtlich der Anzahl der Personen, zehn maximal, die sich in geschlossenen Räumen treffen sollen, stark begrenzt haben, sieht der Bürgermeister Karl Guse darin kein Problem, denn Sicherheitsabstände würden eingehalten und außerdem sei die Gemeinderatssitzung keine private Veranstaltung.“
Franke und Schulz sehen das ganz anders: „Es geht ein hohes Gefährdungsrisiko von dieser Sitzung aus, gerade bei den gestiegenen Corona-Infektionszahlen, der langen Sitzungsdauer und der zu erwartenden hohen Teilnehmerzahl bei über 50 Einwohnern, zumal auch viele Mitbewohner der Gemeinde Römnitz Vorerkrankungen haben. Daher ist es unverständlich, dass der Bürgermeister daran festhalten will. Zudem riskieren die teilnehmenden Gemeindemitglieder ein hohes Bußgeld, da nicht dringliche Versammlungen unterbleiben sollen.“
Weiterhin können die Anwohner Franke und Schulz grundsätzlich nicht nachvollziehen, weshalb der Bürgermeister bei einem einzigen Thema, der Bauleitplanung, unbedingt an der Sitzung festhalten wolle. „Der Investor Lake Shore, der Eigentumswohnungen am Seeufer bauen möchte, hat dieses Projekt seit gut vier Jahren nicht mehr angerührt und nun soll der Bebauungsplan in Corona-Zeiten vom Bürgermeister durchgepeitscht werden, egal ob sich die Gemeindemitglieder einem Gesundheitsrisiko aussetzen und womöglich ein Bußgeld riskieren. Man fragt sich, was mehr Priorität besitzt –die Gesundheit der Gemeindemitglieder oder die Interessen des Investors?“, fragen Franke und Schulz abschließend.
Hintergrund
Gemeinden unter 70 Einwohner, wie im Falle von Römnitz, wählen keine Gemeindevertretung. Aufgrund der geringen Einwohnerzahl sind bei Versammlungen alle Bürger direkt stimmberechtigt. Die Teilnehmerzahl gerade bei Sitzungen mit strittigen Themen war bei den Römnitzern in der Vergangenheit stets sehr hoch.