Berlin (pm). Die deutschen Kommunen werden in der Corona-Krise unterstützt: Nur einen Tag nach dem Bundestag stimmte am 18. September 2020 auch der Bundesrat einer Grundgesetzänderung und einem flankierenden Begleitgesetz zu. Beide Vorlagen können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Einbrüche bei Gewerbesteuer kompensieren
Bund und Länder gleichen in diesem Jahr einmalig die erwarteten Mindereinnahmen der Städte und Gemeinden bei der Gewerbesteuer in Folge der Corona-Pandemie aus. Hierfür wird ein neuer Artikel 143 h ins Grundgesetz eingefügt, der automatisch am 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft tritt.
Bundesbeteiligung an Unterkunftskosten steigt
Außerdem beteiligt sich der Bund künftig mit bis zu 74 Prozent an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende – bisher sind es 49 Prozent. Um auszuschließen, dass damit eine Bundesauftragsverwaltung vom Bund an Städte und Gemeinden eintritt, wird Artikel 104a Absatz 3 Grundgesetz ergänzt: Danach greift die Bundesauftragsverwaltung erst dann, wenn der Bund 75 Prozent oder mehr der Ausgaben trägt.
Entlastung der ostdeutschen Länder
Zudem werden die ostdeutschen Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet.
Nächste Station: Bundespräsident
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten können beide Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie sollen am Tag darauf in Kraft treten.