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Titel Herzogtum Lauenburg

Ab Montag mindestens fünftägige Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

von Pressemitteilung
August 8, 2020
Ab Montag mindestens fünftägige Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Bild von Jan Vašek auf Pixabay

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Herzogtum Lauenburg (pm). „Mit neun Neuinfektionen in der ersten Augustwoche hat das Infektionsgeschehen auch im Kreis Herzogtum Lauenburg wieder Fahrt aufgenommen. Im Juli gab es noch Wochen ohne Neuinfektionen im Kreis. Bei einer Auswertung der Herkunft der Infektionseinträge zeigt sich, dass sich überwiegend Reiserückkehrer aus Balkan-Staaten mit dem Corona-Virus infiziert haben. Insofern ist es richtig und konsequent, wenn das Land heute eine Verschärfung der Quarantäne-Verordnung verkündet hat“, so Landrat Dr. Christoph Mager.

Die aktualisierte Quarantäne-Verordnung sieht ab Montag, 10. August 2020 vor, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten mindestens fünf Tage in häuslicher Isolation verbringen müssen. Künftig genügt es nicht mehr, einen negativen Corona-Test vorzuweisen, sondern es müssen zwei negative Testergebnisse vorgelegt werden, die im Abstand von mindestens fünf Tagen genommen wurden. Zwar darf der erste Test 48 Stunden vor der Einreise erfolgen, der zweite Test jedoch frühestens fünf Tage nach der Einreise.

Ausnahmen gibt es weiterhin für Kurzbesuche in Risikogebieten oder durchreisende Personen. Näheres – auch zu Ausnahmen – wird auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-rz.de bereitgehalten, unter anderem auch die per Email oder Fax zu erfolgende Meldung an das Gesundheitsamt. Wer aus einem Risikogebiet einreist und keine Testung vornehmen lässt, muss vierzehn Tage symptomfrei in häuslicher Isolation verbleiben.
„Urlaubsrückkehrer zum Beispiel aus Albanien, dem Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro aber auch den Spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra oder der belgischen Region Antwerpen müssen sich und ihre Familien deshalb auf Verzögerungen bei der Wiederaufnahme des Alltags einstellen“, so der Landrat abschließend.

Herzogtum Lauenburg (pm). „Mit neun Neuinfektionen in der ersten Augustwoche hat das Infektionsgeschehen auch im Kreis Herzogtum Lauenburg wieder Fahrt aufgenommen. Im Juli gab es noch Wochen ohne Neuinfektionen im Kreis. Bei einer Auswertung der Herkunft der Infektionseinträge zeigt sich, dass sich überwiegend Reiserückkehrer aus Balkan-Staaten mit dem Corona-Virus infiziert haben. Insofern ist es richtig und konsequent, wenn das Land heute eine Verschärfung der Quarantäne-Verordnung verkündet hat“, so Landrat Dr. Christoph Mager.

Die aktualisierte Quarantäne-Verordnung sieht ab Montag, 10. August 2020 vor, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten mindestens fünf Tage in häuslicher Isolation verbringen müssen. Künftig genügt es nicht mehr, einen negativen Corona-Test vorzuweisen, sondern es müssen zwei negative Testergebnisse vorgelegt werden, die im Abstand von mindestens fünf Tagen genommen wurden. Zwar darf der erste Test 48 Stunden vor der Einreise erfolgen, der zweite Test jedoch frühestens fünf Tage nach der Einreise.

Ausnahmen gibt es weiterhin für Kurzbesuche in Risikogebieten oder durchreisende Personen. Näheres – auch zu Ausnahmen – wird auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-rz.de bereitgehalten, unter anderem auch die per Email oder Fax zu erfolgende Meldung an das Gesundheitsamt. Wer aus einem Risikogebiet einreist und keine Testung vornehmen lässt, muss vierzehn Tage symptomfrei in häuslicher Isolation verbleiben.
„Urlaubsrückkehrer zum Beispiel aus Albanien, dem Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro aber auch den Spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra oder der belgischen Region Antwerpen müssen sich und ihre Familien deshalb auf Verzögerungen bei der Wiederaufnahme des Alltags einstellen“, so der Landrat abschließend.

Herzogtum Lauenburg (pm). „Mit neun Neuinfektionen in der ersten Augustwoche hat das Infektionsgeschehen auch im Kreis Herzogtum Lauenburg wieder Fahrt aufgenommen. Im Juli gab es noch Wochen ohne Neuinfektionen im Kreis. Bei einer Auswertung der Herkunft der Infektionseinträge zeigt sich, dass sich überwiegend Reiserückkehrer aus Balkan-Staaten mit dem Corona-Virus infiziert haben. Insofern ist es richtig und konsequent, wenn das Land heute eine Verschärfung der Quarantäne-Verordnung verkündet hat“, so Landrat Dr. Christoph Mager.

Die aktualisierte Quarantäne-Verordnung sieht ab Montag, 10. August 2020 vor, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten mindestens fünf Tage in häuslicher Isolation verbringen müssen. Künftig genügt es nicht mehr, einen negativen Corona-Test vorzuweisen, sondern es müssen zwei negative Testergebnisse vorgelegt werden, die im Abstand von mindestens fünf Tagen genommen wurden. Zwar darf der erste Test 48 Stunden vor der Einreise erfolgen, der zweite Test jedoch frühestens fünf Tage nach der Einreise.

Ausnahmen gibt es weiterhin für Kurzbesuche in Risikogebieten oder durchreisende Personen. Näheres – auch zu Ausnahmen – wird auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-rz.de bereitgehalten, unter anderem auch die per Email oder Fax zu erfolgende Meldung an das Gesundheitsamt. Wer aus einem Risikogebiet einreist und keine Testung vornehmen lässt, muss vierzehn Tage symptomfrei in häuslicher Isolation verbleiben.
„Urlaubsrückkehrer zum Beispiel aus Albanien, dem Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro aber auch den Spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra oder der belgischen Region Antwerpen müssen sich und ihre Familien deshalb auf Verzögerungen bei der Wiederaufnahme des Alltags einstellen“, so der Landrat abschließend.

Herzogtum Lauenburg (pm). „Mit neun Neuinfektionen in der ersten Augustwoche hat das Infektionsgeschehen auch im Kreis Herzogtum Lauenburg wieder Fahrt aufgenommen. Im Juli gab es noch Wochen ohne Neuinfektionen im Kreis. Bei einer Auswertung der Herkunft der Infektionseinträge zeigt sich, dass sich überwiegend Reiserückkehrer aus Balkan-Staaten mit dem Corona-Virus infiziert haben. Insofern ist es richtig und konsequent, wenn das Land heute eine Verschärfung der Quarantäne-Verordnung verkündet hat“, so Landrat Dr. Christoph Mager.

Die aktualisierte Quarantäne-Verordnung sieht ab Montag, 10. August 2020 vor, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten mindestens fünf Tage in häuslicher Isolation verbringen müssen. Künftig genügt es nicht mehr, einen negativen Corona-Test vorzuweisen, sondern es müssen zwei negative Testergebnisse vorgelegt werden, die im Abstand von mindestens fünf Tagen genommen wurden. Zwar darf der erste Test 48 Stunden vor der Einreise erfolgen, der zweite Test jedoch frühestens fünf Tage nach der Einreise.

Ausnahmen gibt es weiterhin für Kurzbesuche in Risikogebieten oder durchreisende Personen. Näheres – auch zu Ausnahmen – wird auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-rz.de bereitgehalten, unter anderem auch die per Email oder Fax zu erfolgende Meldung an das Gesundheitsamt. Wer aus einem Risikogebiet einreist und keine Testung vornehmen lässt, muss vierzehn Tage symptomfrei in häuslicher Isolation verbleiben.
„Urlaubsrückkehrer zum Beispiel aus Albanien, dem Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro aber auch den Spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra oder der belgischen Region Antwerpen müssen sich und ihre Familien deshalb auf Verzögerungen bei der Wiederaufnahme des Alltags einstellen“, so der Landrat abschließend.

Tags: CoronaCOVID-19EinreisebestimmungenReiserückkehrerUrlaub

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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