Herzogtum Lauenburg (pm). Angehörige geraten bei der häuslichen Pflege schnell an ihre Grenzen. Der sogenannte ‚Entlastungsbetrag‘ aus der Pflegeversicherung kann Pflegende dabei unterstützen, einen Pflegebedürftigen solange wie möglich in seiner häuslichen Umgebung zu versorgen. Die Übertragbarkeit des Entlastungsbetrages von 125 Euro monatlich wurde Corona bedingt um drei Monate verlängert. „Wegen der Corona-Pandemie können pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag für Hilfen im Alltag aus 2019 noch bis zum 30. September abrufen“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.
Mit der Pflegereform 2017 wurden nicht nur die neuen Pflegegrade, sondern auch neue Leistungen für Pflegebedürftige eingeführt. So erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1-5) in der häuslichen Pflege einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Die Angebote haben das Ziel, die Pflegenden zu entlasten, unterstützen die Pflegebedürftigen dabei, trotz bestehender Einschränkungen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld zu führen und am sozialen Leben teilzunehmen. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung. Er kann zweckgebunden je nach individuellem Unterstützungsbedarf für Angebote wie beispielsweise Tagespflege (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) oder Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.
Hilfe für Pflegende und Pflegebedürftige bietet die AOK-Faktenbox ‚Pflegeberatung‘ mit zahlreichen Informationen unter aok.de/nw in der Rubrik Medizin-Versorgung. Weitere Fragen rund um den Entlastungsbetrag beantworten die AOK-Pflegeberater unter der kostenfreien Hotline 0800 2655-185029.