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Titel Weltweit Deutschland

Schulträger können Mittel aus dem ‚Sofortausstattungsprogramm‘ für digitales Lernen beantragen

Ministerin Prien: Wir haben ein schlankes Verfahren vereinbart, um Gelder zügig auszahlen zu können.

von Pressemitteilung
Juli 14, 2020
Schulträger können Mittel aus dem ‚Sofortausstattungsprogramm‘ für digitales Lernen beantragen

Bild von April Bryant auf Pixabay

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Kiel/Herzogtum Lauenburg(pm). Ab dem 20. Juli können die schleswig-holsteinischen Schulträger Mittel aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ des Bundes und Landes für digitales Lernen beantragen. Insgesamt stehen 18,73 Millionen Euro zur Verfügung, um digitale Endgeräte wie Laptops, Notebooks oder Tablets für die Schulen zu beschaffen. Allen Schülerinnen und Schülern soll das digitale Lernen zu Hause möglich sein. Dafür schaffen wir die Voraussetzungen und können im kommenden Schuljahr leihweise Geräte an die Kinder und Jugendlichen geben, die sie benötigen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit, sagte Bildungsministerin Karin Prien heute (14. Juli) in Kiel. Ausdrücklich sei ein „schlankes Verfahren“ gewählt worden, um die Mittel zügig den Schulträgern auszahlen zu können. Es reicht ein Antrag über das Online-Portal https://dpakt.schleswig-holstein.de/.

Eine Auflistung der Anschaffungen sowie eine Investitionsplanung müssen erst mit dem Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Anträge auf Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind bis zum 31. August 2020 möglich. Das Budget pro Schulträger ist abhängig von der Zahl der beschulten Schüler.

Ministerin Prien dankte ausdrücklich den kommunalen Landesverbänden für die gute Zusammenarbeit. Alle Beteiligten haben nach Wegen gesucht, um die Schulen in dieser schwierigen Zeit schnell unterstützen zu können. Zusätzlich werden wir Musterdokumente wie Leihvertrag, Nutzungsordnung, Datenschutzhinweise vorbereiten und an die Schulträger und Schulen weitergeben, ergänzte sie.

Gemeinsam mit dem Bildungsministerium ist es gelungen, eine schlanke Förderrichtlinie zu erstellen und ein unbürokratisches Bewilligungsverfahren zu vereinbaren. Damit kann sichergestellt werden, dass die Schulträger zügig die Beschaffung durchführen können, um auf diese Weise möglichst schnell einen Beitrag für die Gleichwertigkeit der Bildungsbedingungen für die Schülerinnen und Schüler zu leisten, sagte Marc Ziertmann, Geschäftsführer des Städteverbandes stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände.

Basis für das Verfahren zwischen den Schulträgern und dem Land ist eine Förderrichtlinie, die am 20. Juli im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht wird. Sie enthält die folgenden Punkte:

  • Gegenstand der Förderung
    Förderungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten, und zwar einschließlich der Inbetriebnahme und des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs, wenn sichergestellt ist, dass diese Geräte in die vorhandene oder geplante Infrastruktur integriert werden können. Ausgaben für Wartung und Betrieb sind nicht förderungsfähig.
  • Berechtigte
    Das Programm richtet sich an die Träger der öffentlichen Schulen, der genehmigten Schulen der dänischen Minderheit, der genehmigten Ersatzschulen und der staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschulen) in Schleswig-Holstein.
  • Art der Zuwendung
    Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung
  • Geltungsdauer
    Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 16. März 2020 in Kraft. Sie hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2021.
    Alle Informationen zum Antragsverfahren und FAQs werden  – wie beim DigitalPakt Schule  – auf einer eigenen FAQ-Seite zur Verfügung gestellt. Der Link: https://SofortausstattungFAQ.schleswig-holstein.de (freigeschaltet ab 20. Juli 2020)
    Unterstützungsangebote zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms sind bereits auf den Seiten der Medienberatung des IQSH unter dem folgenden Link abrufbar: https://medienberatung.iqsh.de/sofortausstattungsprogramm.html

Hintergrund:
Mit dem „Sofortausstattungsprogramm“ in Höhe von 500 Millionen Euro unterstützt der Bund Schulen beim digitalen Lernen. Geregelt wird dies über eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Schleswig-Holstein erhält davon 17 Millionen Euro und ergänzt dies durch einen Landesanteil von zehn Prozent. Insgesamt stehen damit 18,73 Millionen Euro für die Ausstattung der Schulen durch die Schulträger zur Verfügung.

Die nachstehende Übersicht gibt wieder, in welcher Höhe die in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten gelegenen Schulen zu den Budgets ihrer jeweiligen Träger beitragen:

Landesprogramm DigitalPakt SH – Sofortausstattungsprogramm
Vorläufige Liste der Schulträgerbudgets für die Träger der öffentlichen Schulen
(Stand der Datengrundlage: 08.07.2020)

Kreis oder kreisfreie Stadt Zuwendung gesamt / in Euro allgemeinbildende Schulen und Förderzentren / Betrag in Euro berufsbildende Schulen und Pflegeschulen / Betrag in Euro Anzahl der Schülerinnen und Schüler
Summe 18.728.930,00 14.059.207,54 4.669.722,46 386.629
Pinneberg 2.001.171,22 1.644.980,08 356.191,13 41.311
Kiel 1.748.112,27 1.146.273,74 601.838,52 36.087
Lübeck 1.736.680,05 989.516,70 747.163,34 35.851
Segeberg 1.664.114,52 1.362.856,17 301.258,35 34.353
Rendsburg-Eckernförde 1.576.628,98 1.258.658,27 317.970,71 32.547
Stormarn 1.511.523,46 1.290.823,50 220.699,96 31.203
Ostholstein 1.186.383,39 887.789,33 298.594,06 24.491
Herzogtum Lauenburg 1.108.586,17 929.981,97 178.604,20 22.885
Schleswig-Flensburg 1.089.161,09 923.587,68 165.573,41 22.484
Nordfriesland 1.071.770,55 782.477,27 289.293,28 22.125
Flensburg 899.657,52 567.057,45 332.600,07 18.572
Neumünster 862.599,69 494.152,83 368.446,86 17.807
Dithmarschen 840.316,55 624.073,22 216.243,33 17.347
Steinburg 777.923,76 598.738,26 179.185,50 16.059
Plön 654.300,78 558.241,08 96.059,71 13.507
Tags: SchuleSofortausstattungsprogramm

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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