Kiel/Herzogtum Lauenburg (pm). Die Landesregierung hat heute beschlossen, die Teilfortschreibung Wind des Landesentwicklungsplans im September festzusetzen und den Landtag dafür um die notwendige Zustimmung zu bitten. Zugleich nahm das Kabinett einen Bericht der Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack zur Kenntnis. Demnach haben in Schleswig-Holstein im ersten Halbjahr 2020 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 280 Megawatt eine Ausnahme vom Moratorium erhalten. Damit liegt das Land bei einem für die Erreichung der Energiewendeziele bis 2025 erforderlichen Zubau von 500 Megawatt jährlich voll im Plan.
„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die Windplanung festgelegt, insbesondere der Kriterienkatalog für die Auswahl der Vorranggebiete. Ich bin zuversichtlich, dass der Landtag unseren Vorschlag unterstützen wird“, erklärte Sütterlin-Waack nach der Kabinettssitzung in Kiel.
Im Dezember 2019 hatte die Landesregierung den dritten Entwurf der Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 sowie den dritten Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I bis III gemeinsam einer weiteren öffentlichen Anhörung unterzogen. Bis Ende März 2020 waren dazu rund 3.300 Stellungnahmen eingegangen.
Aus den rund 130 Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans folgte kein weiterer Änderungsbedarf. Damit kann die gesetzlich erforderliche Zustimmung des Landtags nun eingeholt werden. Die endgültige Festsetzung durch das Kabinett ist dann für September geplant. Anders bei den drei Wind-Regionalplanungsentwürfen: Dr. Sütterlin-Waack: „Hier wird auf der Zielgeraden ein Problem sehr konkret, welches schon seit den OVG-Urteilen auf der Hand lag: die Welt dreht sich immer weiter, Menschen, Tiere und Pflanzen verharren nicht bis zum Abschluss der Planungen still an ihren Plätzen!“
Sütterlin-Waack stellte in diesem Zusammenhang ausdrücklich klar, dass bei etwa 95 Prozent der Windkraftflächen im Land die Planung soweit fortgeschritten ist, dass diese absehbar nicht mehr verändert werden, und deshalb bereits für Ausnahmegenehmigungen zur Verfügung stehen.
Allerdings seien im Rahmen der Auswertung von bislang zwei Dritteln der gut 3.000 Stellungnahmen zu den Wind-Regionalplanentwürfen auf den verbliebenen Flächen Sachverhalte neu ermittelt worden, die hier eine Planänderung wahrscheinlich erscheinen lassen. Beispielsweise haben sich seit der Fertigstellung der dritten Planentwürfe Änderungen bei der Wohnbebauung, bei Bauleitplanungen von Gemeinden oder bei den Standorten von Großvogelhorsten ergeben. Auch sind zu Vorrangflächen in der dritten Anhörung erstmalig Sachverhalte überhaupt mitgeteilt worden, die bislang vollkommen unbekannt waren. „Dies führt zu Änderungen der Planungsgrundlagen und in der Folge zu erneuten Planänderungen, welche für die betroffenen Flächen wiederum zwingend zu einer neuen – vierten – Anhörungsrunde bei den drei Teilfortschreibungen der Regionalpläne führen“, erläuterte die Ministerin.
Diese Anhörungen seien erneut ausdrücklich ergebnisoffen. „Damit müssen wir jetzt umgehen. Um eine „endlose Anhörungsschleife“ zu vermeiden, werden wir die Öffentlichkeitsbeteiligung auf die wenigen noch zu ändernden Teile der Regionalpläne beschränken. Das ermöglicht uns, den vierten Entwurf bis zu September vorzulegen und die vierte Anhörung auf einen Monat im Oktober verkürzen. Es bleibt damit bei dem Ziel, die Pläne noch vor Ablauf des Moratoriums am 31. Dezember unter Dach und Fach zu bringen“, so Sütterlin-Waack.
Die Ministerin betonte, dass parallel dazu der Windkraftausbau in Schleswig-Holstein auch unter den Bedingungen des Moratoriums gut voranschreite. Insgesamt wurden unter dem Moratorium seit 2015 Windkraftanalgen mit rund 1,9 Gigawatt neu genehmigt. Seit der Veröffentlichung des dritten Planentwurfes Ende 2019 sind 77 Ausnahmen für Windkraftanlagen mit rund 280 Megawatt zugelassen worden. Dr. Sütterlin-Waack: „Die Entscheidung, auf Grundlage des dritten Planentwurfes bereits 1,9 Prozent des Landes für Ausnahmen freizugeben, war richtig und trägt nun Früchte. Um bis Ende 2025 unser Ziel von 10 Gigawatt aus Windenergie an Land zu erreichen, müssen wir im Schnitt jährlich rund 500 Megawatt hinzubauen. Mitte 2020 liegen wir also mit 280 Megawatt gut im Plan.“
Da laufend neue Anträge gestellt werden, ist die Zahl der grundsätzlich ausnahmefähigen Anträge mittlerweile auf 325 gestiegen, die sich aktuell im Genehmigungsverfahren befinden. Rein rechnerisch können damit rund 1.300 Megawatt durch Windenergie erzeugt werden. Ein erheblicher Teil des Zuwachses entsteht beim Repowering von Altanlagen, die durch leistungsstärkere neue Anlagen ersetzt werden.
Weitere Informationen finden unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Windenergieflaechen/windenergieflaechen_node.html