Brüssel (pm). Nationale Corona-Warn-Apps sollen auch auf Reisen in ein anderes EU-Land funktionstüchtig bleiben. Damit das klappt, haben sich die EU-Mitgliedstaaten mit Unterstützung der EU-Kommission auf eine Reihe technischer Spezifikationen geeinigt. Damit können Informationen zwischen nationalen Kontaktnachverfolgungs-Apps mit einem dezentralen Ansatz sicher ausgetauscht werden. Derzeit gibt es neben Deutschland fünf weitere Mitgliedstaaten, die bereits eine dezentrale Warn-App auf den Weg gebracht haben. Weitere elf Mitgliedstaaten planen, diese demnächst einzuführen.
Die meisten Mitgliedstaaten haben beschlossen, Mobil-Apps einzuführen, um damit die manuelle Ermittlung von Kontaktpersonen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Ausbreitung zu ergänzen. Die große Mehrheit der auf nationaler Ebene zugelassenen Apps basiert auf einer dezentralen Architektur. Das bedeutet, dass die zufällig erzeugten Kennungen von Nutzern, die sich eine bestimmte Zeit lang in der Nähe aufgehalten haben, nur in dem betreffenden Handy gespeichert und auch nur von diesem Handy mit den Kennungen jener Nutzer abgeglichen werden, bei denen eine Infizierung bestätigt wurde. Die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bilden die Voraussetzung dafür, dass dieser Abgleich auch für Nutzer durchgeführt werden kann, die aus anderen Mitgliedstaaten einreisen, ohne dass mehrere nationale Apps heruntergeladen werden müssen.
Der Austausch der Näherungsdaten zwischen den Apps erfolgt verschlüsselt, sodass eine Identifizierung von Einzelpersonen nicht möglich ist. Dies steht im Einklang mit den strengen EU-Datenschutzleitlinien für Apps. Geolokalisierungsdaten werden gar nicht verwendet. Die Kommission wird zur weiteren Optimierung des Systems einen Datenabgleichsdienst als Schnittstelle für die effiziente Entgegennahme und Weiterleitung wichtiger Informationen von nationalen Kontaktnachverfolgungs-Apps und Servern einrichten. Dies wird die Menge der ausgetauschten Daten und damit den Datenverbrauch der Nutzer verringern.
Die heute vereinbarten technischen Spezifikationen beruhen auf den im Mai vereinbarten Interoperabilitätsleitlinien, in denen die allgemeinen Grundsätze festgelegt wurden.
Nächste Schritte
Die Mitgliedstaaten werden die Apps für den Informationsaustausch zwischen nationalen dezentralen Apps aktualisieren können, sobald sie technisch einsatzbereit sind. Die Kommission unterstützt weiterhin die Bemühungen der Mitgliedstaaten, die Interoperabilität auch auf Nachverfolgungs-Apps auszuweiten, die sich auf eine zentrale Architektur stützen.
Hintergrund
Die EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen des Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste unter Mitwirkung der Kommission ein EU-Instrumentarium für die Nutzung von Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung und Warnung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie entwickelt, flankiert von Leitlinien zum Datenschutz für Mobil-Apps. Es ist Teil einer gemeinsamen und abgestimmten Vorgehensweise bei der schrittweisen Aufhebung der Kontakt- und Reisebeschränkungen, wie in einer Empfehlung der Kommission dargelegt.
Seit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie bewerten die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission digitale Lösungen zur Bewältigung der Krise im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Wahrung der Privatsphäre und den Datenschutz. Sofern sie vollständig den EU-Vorschriften entsprechen und gut koordiniert sind, können Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung eine Schlüsselrolle in allen Phasen des Krisenmanagements spielen, insbesondere jetzt, da die meisten Länder begonnen haben, ihre Maßnahmen zur sozialen Distanzierung schrittweise aufzuheben. Sie können die bestehende manuelle Ermittlung von Kontaktpersonen ergänzen und dazu beitragen, die Virus-Übertragungsketten zu durchbrechen.