Mölln (pm). Im malerischen Innenhof des Stadthauptmannhofs in Mölln wird Jazz-Freunden
am Sonntag, 7. Juni, um 17 Uhr ein hochkarätiges Konzert geboten. Unter Corona-Bedingungen heben der international erfolgreiche Sänger Ken Norris und der Ausnahmegitarrist Ulf Meyer Jazz-Perlen aus dem Great American Songbook.
Beide Musiker sind in der internationalen Jazz-Szene fest verankert. Unabhängig voneinander traten sie bereits bei Jazz Baltica oder beim Dubai Jazz Festival auf. Meyer ist auch gefragter Arrangeur und Komponist für Film- und Fernsehproduktionen. Norris ist Professor für Jazzgesang an der Hochschule für Musik & Theater Hamburg. Er ist Absolvent der Yale University und studierte an der American School of Modern Music in Paris. Namhafte Orchester wie die HR-Bigband, das Vintage Orchestra (Frankreich) oder das Polizeiorchester Hamburg schätzen seine Stimme.
Veranstalter des Konzerts ist „Jazz in Ratzeburg“. Unterstützer sind die im Stadthauptmannshof ansässige Stiftung Herzogtum Lauenburg, die Kreismusikschule Herzogtum-Lauenburg sowie das Möllner Folksfest, das hier bereits am 5. und 6. Juni zu Konzerten einlädt. Vor dem Konzert sind Getränke gegen eine Spende erhältlich. Tickets nur gegen Vorbestellung per Email an tickets@crossover-events.de. Von jedem Konzertbesucher wird beim Einlass eine Spende von mindestens 20 Euro erbeten. Dafür steht eine Box zur Verfügung.
Hinweis
Maximal 50 Sitzplätze stehen unter Berücksichtigung der amtlichen Hygieneverordnung zur Verfügung. Die Besucher werden gebeten, auf dem Weg zu und von ihren Plätzen sowie zu den Toiletten ihren Mund-Nasenschutz anzulegen. Mit der Bestätigung ihrer Anmeldung willigen die Besucher gem. „Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung – in Kraft ab 18. Mai 2020“ ein, beim Einlass zum Konzert Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu hinterlegen.
Die Daten werden für einen Zeitraum von sechs Wochen aufbewahrt und dann vernichtet. Sie sind auf Verlangen der zuständigen Behörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Es ist gewährleistet, dass unbefugte Dritte davon keine Kenntnis erlangen. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig.