Kiel (pm). Das Landeskabinett hat gestern (5. Mai) Anpassungen an der Verordnung über die Maßnahmen gegen das sich ausbreitende Corona-Virus vorgenommen. Folgende Punkte wurden geändert:
Gottesdienste und Zusammenkünfte zum Zwecke des Gebetes, auch besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen, Trauungen oder Trauergottesdienste dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen stattfinden:
die Teilnehmerzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter zu begrenzen.
die Gemeinschaften treffen Vorkehrungen zur geordneten Durchführung der Zusammenkünfte und dafür, dass Infektionsketten rasch und vollständig nachvollzogen werden können. Geändert wurde die Quadratmeterzahl von bisher 15 Quadratmetern auf zehn Quadratmeter.
Ebenso wird die Quadratmeter-Regelung bei Besuchen von Museen, Galerien, Gedenkstätten und Ausstellungen von fünfzehn auf zehn Quadratmeter gesenkt.
Zugleich kippt das Kabinett ab kommenden Sonnabend die bislang geltende Verkaufsflächen-Beschränkung von 800 Quadratmetern im Einzelhandel. Nach den Worten von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz gelte als Maßstab für den Gesundheitsschutz in größeren Geschäften die Vorschrift, dass pro eingelassenem Kunden eine Verkaufsfläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen und vor den Geschäften die Möglichkeit gegeben sein müsse, die Wartenden auf Abstand zu halten. „Mit dieser Regelung erübrigen sich nicht nur viele anhängige Klagen von Händlern, sondern wir schaffen auch mehr Praxisnähe“, sagte Buchholz.
Bei Ladengeschäften mit über 200 Quadratmetern Verkaufsfläche ist zur Überwachung der Regelungen mindestens eine Kontrollkraft nötig; darüber hinaus pro jeweils 400 Quadratmetern zusätzlicher Verkaufsfläche jeweils eine weitere Kontrollkraft. „Damit gleichen wir uns der Regelung in Mecklenburg-Vorpommern an, wo die vom Bund vorgeschlagene 800-Quadratmeter-Obergrenze bereits schon zum letzten Wochenende gekippt wurde und somit zumindest in der Region um Lübeck auch ein Wettbewerbs-Ungleichgewicht entstanden war“, so Buchholz.
Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack stellte zudem klar, was bereits jetzt gilt: „Auch Sport ist möglich: im Freien und kontaktfrei unter Einhaltung der Hygienebestimmungen.“ Beim Fußball spreche nichts gegen Elfmeter- oder Freistoßtraining, Zweikampftraining gehe aber nicht, und geduscht werden müsse zu Hause. Eine Differenzierung zwischen Sportarten finde nicht statt. Bedingung sei die Einhaltung des Abstandsgebotes und der Hygieneregeln. Die Sportverbände veröffentlichen ihre jeweiligen Hygienekonzepte auf der Internetseite des DOSB.