Kiel (pm). Auch wenn ein Sonnen-Wochenende mit Traum-Bedingungen für Freizeitskipper naht: Schleswig-Holsteins Verkehrs-Staatssekretär Dr. Thilo Rolfs bittet Wassersportler und Bootsbesitzer auch weiterhin um dringende Beachtung der Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie: „Uns erreichen immer wieder Anfragen, wonach es angeblich eine weitere Verschärfung unserer Bestimmungen gegeben habe. Das ist nicht so“, sagte Rohlfs heute (3. April) in Kiel. Nach der seit Beginn der Corona-Krise geltenden Landesverordnung sind nach wie vor folgende Regelungen in Kraft:
· Sämtliche Sportboothäfen sind geschlossen.
· Gewerbliche Aktivitäten wie etwa von Yachtwerften, Motorarbeiten oder Segelmachern dürfen weiterhin stattfinden, allerdings unter den Einschränkungen der Kontaktvermeidungsregeln, das heißt ohne Beteiligung der Bootseigner.
· Das Ein- und Auslaufen in oder aus Häfen für alle Sportboote ist ebenfalls verboten, mit Ausnahme gewerblicher Überführungen.
· Einzelarbeiten zur Sicherung des Schiffes oder für dringend notwendige Reparatur sind unter Einhaltung der Kontaktvermeidungsregeln möglich.
„Uns ist bewusst, dass dies alles für die freiheitsliebenden Wassersportler eine erhebliche Einschränkung darstellt. Aber auch, wenn auf dem Wasser sicherlich kein besonderes Ansteckungsrisiko besteht, sind im Vorwege einer Ausfahrt zu viele vermeidbare Kontakte möglich. Daher sind Sportboothäfen wie alle anderen Freizeiteinrichtungen geschlossen“, erläutert Rohlfs.
Wie der Staatssekretär weiter sagte, zeige der größte Teil der Skipper Verständnis für die Einschränkungen und richte sich auch danach. „Viele Vereinsvorstände haben auch schon frühzeitig ihre Vereinsheime, Winterlagerhallen und Plätze geschlossen, weil die Einhaltung der Kontaktvermeidungsregeln in der Praxis nicht überall und immer funktioniert. Danke für diese Weitsicht und große Kooperationsbereitschaft“, so Rohlfs.