Kiel (pm). Die Landesregierung hat Zweitwohnungsbesitzer, die sich in Schleswig-Holstein aufhalten, erneut dringend zur Abreise in ihre Heimatorte aufgefordert. Zudem verbiete sich Zweiwohnungsbesitzern angesichts der Corona-Pandemie eine Anreise zu einer Zweitwohnung in Schleswig-Holstein, sagte Ministerpräsident Daniel Günther gestern (20. März) in Kiel.
Günther verwies darauf, dass die Regionen im Land in unterschiedlicher Weise durch die Nutzung von Zweitwohnungen betroffen seien. Aus diesem Grund sei eine landesweite Regelung derzeit nicht erforderlich. Am meisten betroffen seien nach den vorliegenden Informationen die Kreise Nordfriesland und Ostholstein. Zielführend sei daher eine regional differenzierte Regelung, die betroffene Kreise in eigener Zuständigkeit vornehmen könnten und sollten.
Ziel aller Maßnahmen müsse es sein, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Jede Zweitwohnungsnutzung unterlaufe die derzeitigen Anstrengungen der Landesregierung, das Reiseaufkommen drastisch zu verringern und die Gesundheitssysteme in den Tourismusregionen bestmöglich zu entlasten, sagte Günther. Von der Nutzung der Zweitwohnungen sei daher im Moment dringend abzuraten.
Vorrangiges Ziel aller Behörden des Landes sei es derzeit, die vom Land beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus umzusetzen, sagte Günther. Schleswig-Holstein habe frühzeitig restriktive Maßnahmen, wie die Schließung von Restaurants, ergriffen, denen andere Länder jetzt folgen. „Unser Ziel ist es, auf generelle Ausgangssperren, die im Moment diskutiert werden, zu verzichten. Aber das können wir nur, wenn sich alle auch an diese Regeln halten.“ Günther bat alle Mitbürger in dieser Zeit, solidarisch zu sein.