Gudow (pm). Am 13. Februar 2020 führte das Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Ratzeburg federführend eine stationäre Schwerlastkontrolle auf der A 24, Richtung Hamburg, Rastanlage Gudow durch. In der Zeit von 9 bis 13 Uhr kontrollierten Beamte aus Ratzeburg, Eutin, Bad Oldesloe unter Beteiligung des Bundesamtes für Güterverkehr insgesamt 33 Lastkraftwagen. 16 Lkw wurden durch die Polizei beanstandet.
Ein Lkw-Fahrer fuhr seit dem 29. November 2019 mit seiner nicht mehr gültigen Fahrerkarte. Jeder Fahrer, der für den gewerblichen Transport von Personen oder Gütern Fahrzeuge führt, ist verpflichtet, seine Fahrerkarte mit dem Fahrtenschreiber zu nutzen. Auf der Fahrerkarte werden unter anderem die Lenk- und Ruhezeiten gespeichert. Für diesen Verstoß ordneten die Beamten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.060 EUR an, die der Fahrer vor Ort bezahlte.
Weitere acht Anzeigen wurden wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht gefertigt.
Aufgrund von Steuerschulden wurde ein anderer Lkw-Fahrer vor Ort festgenommen. Ihm wurde Gelegenheit gegeben, seine Schulden zu begleichen, um so die Festnahme abzuwenden. Dieses Angebot nahm er an. Drei Fahrern musste die Weiterfahrt untersagt werden. Sie waren ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Einem Fahrer eines Klein-Lkw, Sprinter-Klasse, wurde eine Blutprobe entnommen. Er stand im Verdacht, Betäubungsmittel konsumiert zu haben.
Weiter stellten die Beamten Verstöße wegen mangelhafter Ladungssicherung, Überholen trotz Überholverbot und Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit fest. Ein Fahrzeughalter versäumte es, seinen Lkw fristgerecht der Sicherheitsprüfung vorzuführen. Eine Sicherheitsprüfung ist eine zusätzliche Untersuchung an Nutzfahrzeugen unabhängig von der Hauptuntersuchung.
Alle Verstöße wurden durch Bußgelder geahndet.