Herzogtum Lauenburg (pm). Sich nicht alles vom Chef gefallen lassen: Beschäftigte, die sich im Kreis Herzogtum Lauenburg über schlechte Arbeitsbedingungen ärgern, sollten sich nach Meinung der stärker um ihre Interessen kümmern – und einen Betriebsrat gründen, wo es noch keine Arbeitnehmervertretung gibt. Dazu hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) anlässlich des 100-jährigen Bestehens von Betriebsräten in Deutschland aufgerufen.
„Gerade im Lebensmittelgewerbe, in Hotels und Restaurants brauchen wir mehr Betriebsräte. Denn ohne das Sprachrohr der Belegschaft ziehen Beschäftigte oft den Kürzeren – von der Arbeitszeit bis zur Personalplanung“, betont Silke Kettner von der NGG Hamburg-Elmshorn. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ging die Zahl der Betriebsräte in den letzten Jahren zurück. Konnten in Hamburg und Schleswig-Holstein im Jahr 2002 noch 53 Prozent aller Beschäftigten auf einen Betriebsrat zählen, so waren es im Jahr 2018 nur noch 44 Prozent.
„Betriebsräte helfen nicht nur, Jobs zu sichern. Sie geben auch kreative Impulse aus der
Belegschaft an die Chefetage weiter und tragen dazu bei, Firmen fit für die Zukunft zu machen“, unterstreicht NGG-Geschäftsführerin Kettner. Mit Blick auf die Digitalisierung seien die Arbeitnehmervertreter wichtiger denn je. Von neuen Rezepturen in der Lebensmittelherstellung bis hin zur Software-Umstellung in der Gastro-Kasse – „am Ende profitiert auch das Unternehmen“, so Kettner. Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung sind Firmen mit Betriebsrat durchschnittlich 18 Prozent produktiver als solche ohne. Der Grund: Arbeitnehmervertretungen erkennen Probleme im Arbeitsalltag schneller und sorgen für einen besseren Austausch zwischen Belegschaft und Management.
In vielen Betrieben des Lebensmittel- und Gastgewerbes schreckten Beschäftigte jedoch häufig vor der Gründung eines Betriebsrats zurück, so Kettner. „Dafür ist auch der oft raue Umgangston in der Branche verantwortlich. Viele Chefs nehmen die Mitsbestimmung immer noch oft als Reinreden wahr. Doch niemand sollte sich um sein gutes Recht bringen lassen.“ Die NGG bietet Mitgliedern Unterstützung beim Aufbau einer Arbeitnehmervertretung.
Die Gewerkschaft NGG fordert dabei eine Reform der Mitbestimmung. „Auch dort, wo Arbeitsplätze ausgelagert werden und Werkverträge grassieren, brauchen wir Betriebsräte, die
sich für gute Arbeit starkmachen“, sagt Kettner. Die bisherigen Instrumente der Mitbestimmung reichten dafür nicht aus. Der demografische Wandel erfordere eine Neuausrichtung der Personalpolitik, „bei der Arbeitnehmervertreter ein entscheidendes Wort mitreden“.
Am 4. Februar 1920 trat das Betriebsrätegesetz, der Vorläufer der heutigen Mitbestimmung, in
Kraft. Die Nationalsozialisten schafften die Arbeitnehmervertretungen 1934 ab. Seit 1952 sind
die Pflichten und Rechte der Betriebsräte im Betriebsverfassungsgesetz festgeschrieben.