Herzogtum Lauenburg/Berlin (pm). Am 1. Januar 2020 startet eine neue Runde für die Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte. Hierzu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer: „Mit der Änderung der Kommunalrichtlinie wird es für Kommunen noch einfacher Fördergelder zu beantragen. Ab 2020 wird die Antragstellung ganzjährig möglich. Zudem wird die Höhe der Mindestzuwendungsbeträge für Radverkehrsprojekte von je 10.000 Euro auf 5.000 Euro herabgesetzt. Damit gibt das SPD-geführte Bundesumweltministerium den Kommunen größeren Spielraum, um ihre Klimaschutzprojekte schnell und effektiv umzusetzen. Insbesondere für kleine Gemeinden wird es erleichtert Radverkehrsprojekte umzusetzen.“
Hintergrund
Ziel der Kommunalrichtlinie ist es, die Anreize zur kostengünstigen Erschließung von Minderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen zu realisieren. Hierzu zählen unter anderem auch Beratungsleistungen für Institutionen, die über kein Klimaschutzkonzept verfügen, die Implementierung eines Energiemanagements, die Einführung von Energiesparmodellen, der Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz, Ressourceneffizienz sowie klimafreundliche Mobilität.
Mit der vorliegenden Richtlinie wird die Förderung des kommunalen Klimaschutzes, der bereits seit dem Jahr 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert wird, fortgesetzt.
Für Fragen zur Antragstellung können sich Kommunen direkt an den Projektträger Jülich (PtJ) wenden – Telefon: 030 20199 577; Email an ptj-ksi@fz-juelich.de
Weiterführende Informationen zur Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz – Telefon: 030 39001-170; E-Mail: skkk@klimaschutz.de; Internet: https://klimaschutz.de/kommunalrichtlinie und https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/modellprojekte