Ziethen/Mustin (pm). Am Freitag (26.07.2019) hat die Kreisverwaltung wieder Kontrollen am Garrensee durchgeführt. Erneut wurden durch die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde Verstöße gegen die im Naturschutzgebiet geltenden Regeln festgestellt und Ermahnungen ausgesprochen sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die überwiegende Zahl der ertappten Badenden zeigte Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen. Vor allem das Baden außerhalb der ausgewiesenen Badestellen und der Aufenthalt in den geschützten Uferbereichen wurden durch die Behörde angemahnt.
Die Aktion soll vor allen Dingen für Aufklärung bei den Badegästen sorgen. Außerdem erhofft sich der Kreis, dass sich die Kontrollen rumsprechen und so das Baden außerhalb der ausgewiesenen Badestellen künftig abnimmt.
„Badende sind am Garrensee herzlich willkommen, aber bitte nur an den ausgewiesenen Badestellen“, so Henner Niemann, Leiter des Fachbereichs Forst, Naturschutz, Jagd und Waffen der Kreisverwaltung.
Bereits vor der Badesaison wurden umfängliche Besucherlenkungsmaßnahmen am Garrensee umgesetzt. Neue Schilder weisen auf die geltenden Regeln im Naturschutzgebiet hin, alle „wilden“ Badestellen sind mit Zäunen vom Wanderweg abgetrennt. Ein versehentlicher Verstoß wird damit ausgeschlossen.
Am Freitagnachmittag wurden zwölf Personen zum Verlassen der Uferbereiche aufgefordert. Sie werden in den nächsten Tagen Post von der Bußgeldstelle des Kreises bekommen. Immerhin wurde niemand beim Rauchen oder Grillen erwischt denn „…das hätte empfindliche Bußgelder zur Folge“, so Niemann.
Die Kontrollen scheinen indes bereits Wirkung zu zeigen, die Zahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren nimmt ab. Dazu Niemann: „Dennoch werden wir in den nächsten Tagen weiterhin regelmäßig Kontrollen durchführen um vor allem durch Aufklärungsarbeit möglichst viele Menschen zu erreichen.“
Der See zwischen Ratzeburg und Mustin ist einer der letzten relativ nährstoff- und kalkarmen Seen in Schleswig-Holstein und steht seit 1971 unter Naturschutz. Für Badegäste stellt der See mit seinem klaren Wasser ein beliebtes Ausflugsziel dar. Den grundsätzlich widersprüchlichen Interessen von Badevergnügen und Naturschutz wurde bei der Ausweisung des Naturschutzgebietes seinerzeit durch Festlegung von drei Badestellen begegnet. Auch Angler des örtlichen Sportangelvereins dürfen am und auf dem Garrensee ihren Sport betreiben.
In den letzten Jahren beobachtet die Kreisverwaltung als zuständige Naturschutzbehörde und Eigentümerin des umliegenden Waldgebietes jedoch vermehrte Verstöße gegen die vor Ort geltenden Regeln. Dies führte bereits zu einer gutachterlich festgestellten Verschlechterung des ökologischen Zustandes der geschützten Bereiche des Sees.
Für uneingeschränkten Badespaß außerhalb von Naturschutzgebieten stehen in der Nähe alternativ der Ratzeburger See oder der Kleine Mustiner See zur Verfügung.
Badestellen für Hunde gibt es am Ratzeburger See in der Stadt Ratzeburg nördlich des Lüneburger Damm. Dort können Hunde auch frei laufen.
Weitere Informationen zum Garrensee finden Sie unter diesem Link:
http://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/wafis/seen/seenanzeige.php?iseenr=0090&smodus=long