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Titel Gesundheit

Rundum gut versorgt in der Schwangerschaft

Werdende Mütter im Kreis Herzogtum Lauenburg sollten regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen

von Pressemitteilung
April 26, 2019
Rundum gut versorgt in der Schwangerschaft

Für Schwangere im Kreis Herzogtum Lauenburg sind regelmäßige (Ultraschall-) Untersuchungen während der Schwangerschaft Teil der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen. Foto: AOK/hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Mit der Schwangerschaft beginnt für werdende Mütter im Kreis Herzogtum Lauenburg eine aufregende Zeit, die aber auch mit vielen Fragen verbunden ist. Rat und Hilfe bieten Hebammen, Ärzte und die AOK NordWest mit umfassenden Leistungen rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach.

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft sind wichtig und sollten unbedingt in Anspruch genommen werden. Der Arzt überprüft dabei in der ersten Zeit der Schwangerschaft alle vier Wochen und in den letzten beiden Monaten alle 14 Tage, wie es um das Wohl von Mutter und Kind steht. „Die jeweiligen Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen. Diesen sollte die Schwangere stets bei sich tragen, damit bei Komplikationen schnell reagiert werden kann“, so AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

Ultraschalluntersuchungen

Alle vier Wochen werden zum Beispiel eine Blutdruck- und Gewichtsmessung sowie eine Urinkontrolle bei der werdenden Mutter und eine Herztonkontrolle beim Kind vorgenommen. Pro Schwangerschaftsdrittel ist routinemäßig auch eine Ultraschalluntersuchung vorgesehen. Falls spezifische Probleme diagnostiziert werden, sind darüber hinaus weitere Ultraschalluntersuchungen möglich.

Mutterschaftsgeld

Zur finanziellen Absicherung haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind, einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. „Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag“, so Wunsch. Durch das Mutterschaftsgeld und ggf. Zuschüsse des Arbeitgebers ist sichergestellt, dass das bisherige monatliche Einkommen der werdenden Mutter vollständig ersetzt wird.

Haushaltshilfe

Kann der Haushalt wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder wegen Entbindung nicht weitergeführt werden und keine andere im Haushalt lebende Person kann einspringen, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe – selbst wenn kein Kind im Haushalt lebt. In welchem Umfang und wie lange die Haushaltshilfe im Einzelfall bezahlt wird, richtet sich nach der individuellen Situation der werdenden Mutter.

AOK-Gesundheitsbudget: Mehrleistungen für Schwangere

Die AOK NordWest übernimmt für ihre Versicherten außerdem Leistungen wie Schwangerschaftsgymnastik, Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik. Mit dem neuen AOK-Gesundheitsbudget können die AOK-versicherten Schwangeren exklusive Mehrleistungen in Anspruch nehmen wie zum Beispiel 4-D- oder Farbdoppler-Ultraschalluntersuchung. Bezahlt werden dafür innerhalb des AOK-Gesundheitsbudgets jeweils bis zu 80 Prozent der Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr.

App „AOK Schwanger“

Die kostenfreie App „AOK Schwanger“ hält viele Tipps für werdende Mütter im Kreis Herzogtum Lauenburg bereit: Mit Eingabe des voraussichtlichen Geburtstermins steht zum Beispiel ein individueller Kalender mit Vorsorgeterminen und allen relevanten Daten zur Verfügung.

Weitere Infos zum AOK-Gesundheitsbudget online unter aok.de/nw/ganzeinfach. Kostenfreies Servicetelefon 24 Stunden am Tag: 0800 265 5000.

Tags: GeburtSchwangerschaft

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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