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Titel Weltweit Deutschland

Scheer: Inklusives Wahlrecht beendet Benachteiligung von Menschen unter Vollbetreuung

von Pressemitteilung
März 18, 2019
SPD Dassendorf lädt ein: Diskussion über den Zustand und die Zukunft der Großen Koalition

SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer. Foto: hfr

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Berlin (pm). Mit Artikel 13 des Bundeswahlgesetzes werden vollbetreute Bürger von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Der heutige Beschluss des Bundestages ebnet nun den Weg hin zu einem inklusiven Wahlrecht. Hierzu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer: „Der Beschluss ist ein wichtiger Beitrag der Inklusionsförderung, nicht zuletzt aber auch eine Stärkung unserer Demokratie. Nach langen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner konnte die SPD nun die Einigung auf das inklusive Wahlrecht durchsetzen. Ich freue mich, dass auch auf Bundesebene dieser Weg eingeschlagen wird. In Schleswig-Holstein waren wir diesbezüglich Vorreiter, hier wurde bereits 2016 unter der SPD geführten Landesregierung ein inklusives Wahlrecht eingeführt.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 21. Februar den Ausschluss von Wahlen für Menschen unter Vollbetreuung für verfassungswidrig erklärt. Dies habe der Debatte noch einmal Antrieb gegeben, so Scheer.

Lobende und zugleich fordernde Worte kommen von Ines Mahnke, Geschäftsführerin des Lebenshilfewerk Mölln-Hagenow: „Wählen ist ein Grundrecht für alle Menschen. Dieses Grundrecht ist in Deutschland bisher ca. 80.000 Menschen mit Behinderungen verwehrt worden. Der erste Schritt ist getan. Ich freue mich, dass sich die Regierungskoalition darauf einigte, die Wahlrechtsausschlüsse im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos zu streichen. Unterstützungsleistungen wie zum Beispiel barrierefreie Informationen über die Wahl und Zugänglichkeiten zum Wahl-Lokal sowie Assistenzleistungen sind den Menschen mit Behinderung bei Bedarf zu gewähren, damit sie auch wirklich an der Wahl teilnehmen können.“

Aktuell arbeitet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat an einem entsprechendem Gesetzesentwurf zur Einführung des inklusiven Wahlrechtes, dessen Inkrafttreten für den 1. Juli 2019 beabsichtigt ist. Da eine Änderung des Wahlrechts immer mit einem zeitlichen Abstand zur jeweiligen Wahl erfolgen muss, ist eine entsprechende Änderung für die bevorstehende Europawahl am 26. Mai rechtlich nicht möglich.

Tags: Inklusionsförderung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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