Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Die Lauenburgischen Landtagsabgeordneten Klaus Schlie und Andrea Tschacher erklären zur Veröffentlichung der Eckpunkte im KiTa-Reformprozess: „Nach über einem Jahr intensiver Projektarbeit mit den Elternvertretern, den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesarbeitsgemeinschaft haben wir die Eckpunkte der zukünftigen KiTa-Gesetzgebung in Schleswig-Holstein festgelegt“, so Klaus Schlie.
Schlie weiter: „Wir werden unser Ziel, Eltern von zum Teil überdurchschnittlich hohen Beiträgen zu entlasten, über eine Deckelung erreichen.“ In der Vergangenheit wurden hier Beiträge von zum Teil über 600 Euro fällig. Ab dem 1. August 2020 wird es einen festen und verbindlichen Beitragsdeckel geben. Für die Ganztagsbetreuung (8-Stunden) für Kinder über drei Jahren liegt dieser bei maximal 233 Euro, Halbtags (5-Stunden) bei maximal 145 Euro.
Im Bereich der unter Dreijährigen wird der Deckel ganztags bei maximal zirka 288 Euro liegen, Halbtags bei maximal zirka 180 Euro. Darüber hinaus setzen wir mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) definierte und landesweit einheitliche Mindeststandards. Darunter fällt unter anderem die Anhebung der Verfügungszeiten, eine gesetzlich festgelegte Gruppengröße von maximal 20 Kindern und die Aufstockung des Personalschlüssels im Elementarbereich auf 2,0 Fachkräfte pro Gruppe.
Städte und Gemeinden, die heute noch deutlich über 40 Prozent der Kinderbetreuungskosten tragen müssen, werden durch die Mittelerhöhung des Landes entlastet. In der Vergangenheit mussten die Kostensteigerungen von den Gemeinden ein Stück weit selbst getragen werden. Durch eine zukünftig dynamisierte Förderung des Landes nehmen wir ihnen diese Last und führen auch eine prozentuale Deckelung der kommunalen Finanzierungsanteile ein!
„Wir haben nun die Chance mit einer Erhöhung der reinen Landesmittel um knapp eine halbe Milliarde Euro zusätzlich im KiTa-Bereich, nicht nur Verbesserungen sowohl in der Qualität zu erreichen, Eltern und Kommunen zu entlasten, sondern erreichen durch eine Umstellung der Grundstruktur über die landeseinheitlichen Mindeststandards ein transparentes System mit einer dynamisierten Förderung für den gesamten KiTa-Bereich!“, so Andrea Tschacher.
Lauenburgische FDP begrüßt die große Kita-Reform der Landesregierung
Zur großen Kita-Reform erklären die beiden lauenburgischen FDP-Landtagsabgeordneten Christopher Vogt und Jan Marcus Rossa: „Wir setzen mit der großen Kita-Reform ein weiteres wichtiges Vorhaben aus unserem Wahlprogramm und dem Koalitionsvertrag um. Nach jahrzehntelangem Stückwerk bei der Kita-Gesetzgebung wagen wir jetzt den großen Wurf, mit dem die Kita-Qualität verbessert wird, die Kommunen finanziell stärker unterstützt werden und die Eltern sich über verlässliche Gebühren auf bezahlbarem Niveau freuen können. Die Kitas in Schleswig-Holstein kommen also endlich im 21. Jahrhundert an, um gleiche Startchancen für alle Kinder zu ermöglichen. Schleswig-Holstein – und damit auch der Kreis Herzogtum Lauenburg – wird erheblich familienfreundlicher werden.
Die Beitragsfreiheit bleibt unser langfristiges Ziel, das aber nicht zu Lasten der Kommunen oder der Qualität erreicht werden darf. Bei der Kita-Finanzierung geht das Land jetzt erstmals wirklich fair mit den Kommunen um, ohne diese dabei aus der Mitverantwortung zu entlassen. Die frühkindliche Bildung wird selbstverständlich für alle Beteiligten eine Herausforderung bleiben. Deshalb ist auch die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich dauerhaft an der Kita-Finanzierung zu beteiligen und ihrer Verantwortung für die Verlässlichkeit des Systems gerecht zu werden.
Landesweit werden Eltern künftig nicht mehr als 288 Euro monatlich für einen Ganztagesplatz in der U3-Betreuung bezahlen müssen, für einen Ü3-Platz fallen nicht mehr als 233 Euro im Monat an. Dies sind verlässliche Maximalbeträge, die nicht überschritten werden dürfen. Es bleibt selbstverständlich den Kommunen überlassen, ihre Kita-Beiträge unterhalb dieser Grenze festzusetzen. Kein Kitaplatz wird ab dem nächsten Jahr teurer sein als der festgesetzte Deckel. Dieser gilt auch für die Betreuung in der Tagespflege.
Zukünftig können Eltern ihr Kind auch problemlos in einer Kita außerhalb ihrer Wohngemeinde anmelden, wenn dort Plätze verfügbar sind. Wir stärken das Wunsch- und Wahlrecht und setzen damit ein Zeichen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Erstmals wird es verbindliche Qualitätsstandards für alle Kitas geben. Mehr Personal für mehr Betreuungszeit in der Gruppe entlastet auch die Erzieherinnen und Erzieher. Familien müssen sich auf die Betreuungs- und Schließzeiten verlassen können. In einem nächsten Schritt werden wir die Höchstgrenzen für Schließzeiten gesetzlich festlegen.
Die Anforderungen an eine qualitativ gute Kita und deren Ausstattung steigen mit jedem Jahr an. Das belastet die kommunalen Haushalte enorm und kann dort nur mit großen Anstrengungen aufgefangen werden. Das Land wird seiner Verantwortung künftig noch mehr gerecht werden, indem es erstmals einen verlässlichen Anteil an den Kosten pro betreutem Kind übernimmt. Der Kostenanteil der Gemeinden wird prozentual festgeschrieben. Die Landes- und Bundesmittel werden dagegen bis 2022 insgesamt mehr als verdoppelt und zwar von 245 Millionen im Jahr 2017 auf 568 Millionen Euro jährlich im Jahr 2022. Alles in allem erhalten die Gemeinden somit mehr Planungssicherheit und behalten gleichzeitig die nötige Flexibilität für eigene Gestaltungsräume. Die kommunalen Haushalte werden mit dem neuen Kita-System deutlich besser gestellt werden als beim bisherigen Finanzierungsmodell.
Dieses mit allen Verfahrensbeteiligten ausgearbeitete Modell ist ein guter und tragfähiger Kompromiss. Auf dieser Grundlage wird nun ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, um das Kita-System ab dem kommenden Jahr neu aufzustellen.“
Wichtigste Eckpunkte zur Kita-Reform 2020 im Überblick
Entlastung der Eltern
Mit der Kita-Reform deckeln wir ab dem 008.2020 zum ersten Mal die Elternbeiträge landeseinheitlich auf ein niedriges Maß. Wesentlich Eckwerte:
Für einen Halbtagsplatz von 5 Stunden täglich im U3Bereich ca. 180 Euro, für einen Ganztagsplatz von 8 Stunden täglich ca. 288 Euro.
Für einen Halbtagsplatz im Ü3Bereich ca. 145 Euro, für einen Ganztagsplatz von ca. 233 Euro.
Der Deckel gilt auch für die Betreuung in der Tagespflege.
Umsetzung eines echten Wunsch- und Wahlrecht für alle Eltern in Schleswig-Holstein, wodurch Eltern nunmehr unbürokratischer eine Kita außerhalb ihrer Wohnortgemeinde wählen können.
Einführung einer verpflichtenden Kita-Datenbank, durch die sich die Eltern über Betreuungsangebote informieren, sowie ihre Kinder in der Kita voranmelden können.
Qualitätssteigerungen
Einführung einer neuen Standardqualität, die als Grundlage einer öffentlichen Förderung dient.
Anhebung des Betreuungsschlüssels ab dem 01.08.2020 auf 2,0 Fachkräfte pro Gruppe.
Definierung einer Gruppengröße auf 20 Kinder, maximal aber 22 Kinder.
Es werden Schließzeitenregelungen im Sinne der Familien und Mitarbeiter definiert, wodurch wir die planbare Kindertagesbetreuung verbessern werden. Details werden derzeit noch erarbeitet.
Innerhalb der Reform wird eine Freistellung der Einrichtungsleitung vom Gruppendienst erfolgen. Zusätzlich etablieren wir die pädagogische Fachberatung verbindlich, wodurch wir eine Steigerung der fachlichen Qualität erreichen werden.
Entlastung der Kommunen
Beteiligung des Landes mit einem verlässlichen Finanzierungsanteil pro betreutem Kind an den Kosten der Kindertagesbetreuung.
135 Mio. Euro durch das Land bis 2022 zur Entlastung der Kommunen von den Kosten der Kinderbetreuung sowie zur Abfederung des zu erwartenden Kostenanstiegs.
175 Mio. Euro für Konnexitätsverpflichtungen für die Betreuung unterdreijähriger Kinder.
120 Mio. Euro zusätzlich zum Ausgleich von Konnexitätsansprüchen und um das neue System der Anteilsfinanzierung am SQKM attraktiver zu gestalten.
Die Landes- und Bundesmittel werden innerhalb von 6 Jahren mehr als verdoppelt:
2017 = 245 Mio. Euro/jährlich
2022 = 568 Mio. Euro/jährlich