Kiel (pm). Für die Entwicklung von Innenstädten, Stadtquartieren und Ortskernen stehen in Schleswig-Holstein in diesem Jahr insgesamt jeweils 20,717 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung. Die Landesregierung stimmte am Dienstag (5. Februar 2019) der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zu. Über die konkrete Mittelverteilung soll vor der Sommerpause entschieden werden. Im Vorjahr standen jeweils 20,89 Millionen Euro zur Verfügung.
„Jeder von der öffentlichen Hand ausgegebene Euro sorgt am Ende für eine Investition in sechs- bis achtfacher Höhe. Damit wird ein ganz wichtiger Beitrag für die Entwicklung unserer Städte und Gemeinden geleistet“, sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote.
Es sei offensichtlich, dass das Geld gut angelegt ist. Die Kommunen stünden vor der Aufgabe den sichtbaren Sanierungsstau an ihrer Infrastruktur abzubauen und sich insgesamt zukunftsfähig weiterzuentwickeln. „Entsprechend hoch sind die Förderbedarfe. Darum ist das hohe finanzielle Niveau, auf dem sich die Städtebauförderung seit einigen Jahren befindet, mehr als gerechtfertigt“, so Grote.
Die staatlichen Finanzhilfen zur Unterstützung städtebaulicher Investitionen fließen in Innenstädte und Ortsteilzentren, um sie als Orte des Arbeitens und Wohnens zu stärken. Schwerpunkte sind die Reaktivierung brachliegender Industrie- und Bundeswehrflächen, die Beseitigung sozialer und baulicher Missstände in so genannten städtischen Problemgebieten, die Wiederansiedlung von Handel und Gewerbe, die Sicherung der Daseinsvorsorgeinfrastruktur insbesondere im ländlichen Raum, der Denkmalschutz und die Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur.
Die Finanzierung der Städtebauförderungsprogramme erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch den Bund, das Land und die Gemeinden. Somit liegt das diesjährige Programmvolumen bei rund 62,15 Millionen Euro. Die Möglichkeit, finanzschwachen Kommunen durch die Absenkung ihres Eigenanteils bei der Finanzierung der Städtebauförderung zu helfen, besteht auch in diesem Jahr. In welchem Umfang hiervon Gebrauch gemacht werden kann, hängt von den Ende Februar einzureichenden Anträgen und der darauf fußenden Programmaufstellung ab. Das Programmvolumen wird sich dann um den Betrag absenken, der der Entlastung der finanzschwachen Kommunen entspricht.