Kiel (pm). Angesichts der im Rahmen der zweiten Anhörung Regionalplanung Windenergie eingegangenen Vielzahl an Einwendungen wird die Landesplanung einen 3. Planentwurf erarbeiten. Das gab Staatssekretärin Kristina Herbst heute im Rahmen der Kabinettssitzung bekannt: „Die Stellungnahmen zur zweiten Anhörung Regionalplanung Windenergie werden jetzt vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration ausgewertet. Die Landesplanung geht aufgrund der Vielzahl der Einwendungen davon aus, dass es wahrscheinlich zu Änderungen der Flächenkulisse kommen wird, so dass ein dritten Planentwurf erforderlich wird.“
Herbst weiter: „Dieser dritte Entwurf soll bis spätestens Ende 2019 erstellt werden und unmittelbar danach in eine erneute Anhörung gehen. Die Windenergie soll zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes bis 2025 einen Beitrag von zehn Gigawatt installierter Leistung onshore liefern. Die Landesregierung wird auch deshalb weiterhin Ausnahmegenehmigungen für den kontinuierlich erforderlichen Ausbau der Windenergie parallel zum laufenden Planungsprozess erteilen. Um den geschützten Ablauf eines geordneten Planungsprozesses zu gewährleisten, wird die Landesregierung dem Landtag vorschlagen, das im Sommer 2019 auslaufende Moratorium nochmalig zu verlängern. Je nach Ausgang des Anhörungsverfahrens zum dritten Planentwurf könnte die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zum Sachthema Wind im Sommer 2020 zur ersten Lesung in den Landtag gehen.“
Die Details der bisherigen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de/windenergie. Darüber hinaus bleiben die Planungsunterlagen weiterhin in BOB-SH abrufbar.