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Titel Herzogtum Lauenburg

Geesthacht: Finanzierungslücke von rund sechs Millionen Euro bei Flüchtlingsunterkünften

von Pressemitteilung
Januar 6, 2019
Geesthacht: Finanzierungslücke von rund sechs Millionen Euro bei Flüchtlingsunterkünften

Sven Minge, Ratsmitglied in Geesthacht. Foto: hfr

Geesthacht (pm). Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsprognosen 2015 ergab sich für die Stadt Geesthacht ein gemeinsamer humanitärer Handlungswille mit der Schaffung von Unterkünften. Verwaltung und Politik haben dabei zügig entsprechende Möglichkeiten geschaffen.

„Durch die Prognosen hat die Stadt Geesthacht zuletzt mehr Unterkünfte geschaffen als benötigt, das heißt durch fehlende Flüchtlinge ist die Grundlage für eine finanzielle Erstattung im Grundsatz nicht gegeben“, sagt Ratsmitglied Sven Minge. Dieses soll nun am 24. Januar im Hauptausschuss thematisiert werden, zuletzt ob ein Gutachten eines Verfassungs- beziehungsweise Staatsrechtlers eine mögliche Musterklage unterstützt.

Punktuell hat das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise der Bund erweiterte finanzielle Erstattung gewährt, dennoch nicht ausreichend. Eine damalige Idee aus den benachbarten Bundesländern Flüchtlinge aufzunehmen (unter anderem nach einem Brand der Flüchtlingsunterkunft in Hamburg-Bergedorf), wurde durch den im Bund vereinbarten „Königsteiner Schlüssel“ verhindert. „Eine mögliche Abstimmung der Flüchtlingsverteilung in der Metropolregion Hamburg fand nur punktuell statt, scheiterte zuletzt an den Grenzen der Bundesländer“, berichtet Minge.

Auf Nachfrage im Sozialausschuss ergibt sich für die Stadt Geesthacht bis zum
III. Quartal 2018 eine Finanzierungslücke von über fünf Millionen Euro, wobei nicht alle Kosten bisher ermittelt worden sind.

Bereits im Januar 2016 wurde durch Minge die Konnexität in Kiel hinterfragt und nach Prüfung leider negativ beantwortet. Eine Nachfrage beim Städteverband Schleswig-Holstein – kürzlich erneut durch die Stadtverwaltung – ergab ebenfalls keine positive Rückmeldung. Festzustellen ist dennoch, dass bisher keine Musterklage zur Klärung der Konnexität zu diesem Sachverhalt eingereicht wurde. Seit der Föderalismusreform mit Grundgesetzesänderung 2006 ist es untersagt, Kommunen Aufgaben zu übertragen, ohne einen Mehrbelastungsausgleich für diese Aufgaben zu zahlen.

„Vor dem Hintergrund der beachtlichen Höhe der finanziellen Ausfälle für die Stadt Geesthacht und im Sinne einer zukünftig guten Zusammenarbeit zwischen Bund, Land, Kreis, Städte und Kommunen, erscheint eine gutachterliche Klärung erforderlich,“ meint Minge abschließend.

Tags: Geesthacht

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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