Herzogtum Lauenburg (pm). In diesem Jahr hat der Einbau von modernen Messeinrichtungen in schleswig-holsteinischen Haushalten begonnen. Hintergrund des Einbaus der neuen Stromzähler ist die gesetzliche Verpflichtung aus dem Messstellenbetriebsgesetz. Das Gesetz zielt darauf ab, dass Stromkunden mit sogenannten modernen Messeinrichtungen mehr Transparenz über ihren Energieverbrauch erlangen und so besser Energiesparpotenziale erkennen.
„Energiewende bedeutet auch Energieeffizienz: Eine moderne Messeinrichtung macht den eigenen Stromverbrauch transparent. Auf einem Digital-Display sehen die Kunden ihren aktuellen Zählerstand sowie den Verbrauch des vergangenen Tages, der Woche, des Monats oder des Jahres. So haben die Kunden immer einen Überblick und können ihren Verbrauch optimieren“, erklärt Norman Raske, zuständig für den Messstellenbetrieb bei Schleswig-Holstein Netz (SH Netz).
Insgesamt wurden 2018 aufgrund der neuen gesetzlichen Verpflichtung rund 23.000 neue Stromzähler eingebaut. Knapp 18.000 davon waren Zählerwechsel. Die restlichen 5.000 beinhalten den erstmaligen Einbau eines Stromzählers bei Neubauten sowie freiwillige Zählerwechsel. Für das Jahr 2019 ist der Einbau von rund 64.000 modernen Messeinrichtungen geplant. Bis Mitte 2020 werden bereits zehn Prozent der Kunden von Schleswig-Holstein Netz (SH Netz) mit einer neuen modernen Messeinrichtung ausgestattet sein.
„In diesem Jahr sind wir mit einer neuen Technik ins Feld gestartet, das war für uns alle sehr spannend“, erzählt Norman Raske. „Wir haben unsere Monteurskapazitäten für den Einbau der modernen Messeinrichtungen erweitert und unsere Planung dementsprechend angepasst. Wir arbeiten alle auf Hochtouren, um unseren Kunden einen reibungslosen Einbau bieten zu können.“ Zudem finden zurzeit die Vorbereitungen für den Start des Einbaus der intelligenten Messsysteme statt. Dieser soll Mitte des ersten Quartals 2019 starten, sobald die Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorliegt.
Zukunftsfähige Messeinrichtung
„Eine moderne Messeinrichtung ist ein elektronischer Stromzähler. Dieser spiegelt den tatsächlichen Verbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider“, erklärt Norman Raske. Die modernen Messeinrichtungen zeigen zusätzlich noch die aktuelle Leistung aller Verbraucher im Haushalt an. Der Stromzähler ist zukunftsfähig und kann modular mit einem Gateway zu einem sogenannten intelligenten Messsystem aufgerüstet und somit dann aus der Ferne abgelesen werden. In den Haushalten, die eine moderne Messeinrichtung oder einen alten konventionellen Zähler besitzen, werden die Zählerstände weiterhin über die Selbstablesekarte, per Mail, per Fax oder bequem über das Online-Kundenportal unter www.sh-netz.com/kundenportal abgefragt.
Bis 2032 wird SH Netz landesweit bei rund 665.000 Kunden eine moderne Messeinrichtung installieren. Dazu zählen alle Kunden, die einen Jahresverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden beziehungsweise eine Einspeise-Anlage bis sieben Kilowatt Leistung haben. SH Netz kündigt den Zählerwechsel bei den Kunden jeweils drei Monate vorab schriftlich an. Etwa zwei Wochen vor dem Wechsel wird mit den Kunden telefonisch ein individueller Termin für den Zählertausch vereinbart. Die von SH Netz beauftragten Techniker können sich jederzeit mit einem Lichtbildausweis ausweisen.
Zusätzlich zu den Kunden, die von SH Netz eine moderne Messeinrichtung erhalten, wird der Netzbetreiber bis 2032 bei rund 145.000 Kunden sogenannte intelligente Messsysteme einbauen. Dazu zählen diejenigen Kunden, die einen Jahresverbrauch höher als 6.000 Kilowattstunden oder eine Einspeiseanlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung haben, sowie Kunden mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz. Darunter fallen beispielsweise Wärmepumpen oder Speicherheizungen.
Für alle Kunden ist der Zählerwechsel kostenlos. Das gesetzlich geregelte Entgelt für den Zähler wird in der Regel weiterhin auf der Stromrechnung aufgeführt. Sollte ein Stromlieferant dies nicht vorsehen, erhalten die Kunden von SH Netz eine separate Rechnung für den Betrieb der Messstelle.
Hintergrund
Das Messstellenbetriebsgesetz unterscheidet zwischen der gesetzlichen Einbauverpflichtung einer modernen Messeinrichtung sowie eines intelligenten Messsystems. Die modernen Messeinrichtungen sind zukunftsfähig und können mit einem sogenannten Gateway zu einem intelligenten Messsystem aufgerüstet werden. Ein intelligentes Messsystem ist nach gesetzlicher Definition, „eine in ein Kommunikationsnetz eingebundene Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt“.