Kiel (pm). Hohe Nachfrage nach Dürrehilfen in Schleswig-Holstein: Insgesamt haben 1.075 Landwirtinnen und Landwirte bis zum Ende der Frist (14. Dezember) einen Antrag beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gestellt. „Die Dürre hat Schleswig-Holstein in diesem Jahr in besonderem Maße getroffen. Viele Landwirtinnen und Landwirte haben große Sorgen und Existenzängste. Das merken wir auch an der hohen Anzahl von Dürrehilfe-Anträgen, die uns erreicht haben“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht und ergänzte: „Um schnelle Hilfe zu bieten, haben wir eigens ein neues Online-Verfahren entwickelt. Das hat sich gut bewährt.“ Darüber hinaus hatte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) nach Unklarheiten bezüglich des Anteils von gewerblichen im Vergleich zum landwirtschaftlichen Einkommen auf den Betrieben die Antragsfrist um weitere vierzehn Tage auf den 14. Dezember verlängert.
Schnelle Nothilfe durch Abschlagszahlungen
Bereits in den kommenden Tagen werden die ersten Zahlungen an diejenigen Landwirtinnen und Landwirte überwiesen, die einen Abschlag beantragt haben. „„Auf diese Weise können wir eine schnelle und möglichst unbürokratische Nothilfe sicherstellen““, sagte Albrecht. Gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zur Dürrehilfe können maximal 50 Prozent des betrieblichen Dürreschadens ersetzt werden. Von diesen 50 Prozent können wiederum bis zu 70 Prozent als Abschlag noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Voraussetzungen für die Dürrehilfe sind ein hoher Naturalschaden, also ein hoher Ernteschaden, und der Nachweis, dass der Betrieb durch die Dürre in Existenznot geraten ist.
Fast drei Millionen Euro an Soforthilfe
Insgesamt haben 161 Betriebe einen Antrag auf eine vorzeitige Abschlagzahlung gestellt – 125 Anträge wurden vom LLUR bewilligt. Das entspricht einer Hilfesumme von 2,99 Millionen Euro. Die Bewilligungsbescheide für die Abschlagszahlungen werden noch in den kommenden Tagen versandt. Der überwiegende Teil derjenigen Antragssteller, die keine Bewilligung für einen Abschlag bekommen haben, bleibt aber zur Klärung der noch offenen Fragen weiterhin im Verfahren. „Mit der Möglichkeit, dass die Betriebe, die einen Abschlag wünschen, sich extra bei uns melden, haben wir dafür gesorgt, dass gerade für diejenigen eine schnelle Auszahlung erfolgt, die Liquiditätsengpässe fürchten“, sagte Albrecht.
In Schleswig-Holstein sind insgesamt rund 140.000 Hektar der Landesfläche von Dürreschäden betroffen. Der Schwerpunkt der Antragstellung liegt im südlichen Teil des Geestrückens, während der nordöstliche Teil des Landes im Kreis Schleswig-Flensburg am wenigsten vom Dürresommer berührt war.
Empfindlich hohe Ernteeinbußen
Grundsätzlich liegt die Zahl der Anträge deutlich über den Erwartungen des Berufsstandes, der mit Blick auf die Anforderungen des Bund-Länder-Programmes damit gerechnet hatte, dass es nur wenige Anträge seitens der Betriebe geben würde. Nach einer ersten Durchsicht der eingegangenen Anträge sind in Schleswig-Holstein rund 68 Millionen Euro an Dürreschäden von den Landwirtinnen und Landwirten angemeldet worden sind. Zur Feststellung der wirklich anrechenbaren Schäden, die dann zur Hälfte erstattet werden, braucht es aber noch eine vertiefte Prüfung des Landesamtes. „Da im Rahmen der Dürrehilfe maximal 50 Prozent des Schadens ersetzt werden können, gehen wir nach heutigem Stand davon aus, dass das vom Bund und Land eingeplante Budget von jeweils 10 Millionen Euro – insgesamt also 20 Millionen Euro – überschritten wird. Wir stehen bereits in engem Austausch mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und unserem Finanzministerium, um über das weitere Vorgehen zu beraten“, so Albrecht.
Im LLUR werden bereits einige der Ausschlusskriterien nach Bund-Länder-Vereinbarung geprüft (z.B. Prosperitätsgrenze, Naturalertrag, Vollständigkeit, Fristen). Betriebe, die unter diese Ausschlusskriterien fallen, erhalten im Frühjahr 2019 eine Nachricht.