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Titel Herzogtum Lauenburg

CDU will kostenfreie Schülerbeförderung für alle Möllner Kinder

von Pressemitteilung
Dezember 19, 2018
CDU will kostenfreie Schülerbeförderung für alle Möllner Kinder

Foto: Anders

Mölln (pm). Die Schülerbeförderung ist Aufgabe des Kreises und wird dort über eine Satzung geregelt. Die zumutbare fußläufige Strecke beträgt bis zur vierten Klassen zwei  Kilometer und bis zur zehnten Klasse vier Kilometer.

Es muss ein Eigenanteil an der Schülerbeförderung von 30 Prozent gezahlt werden. Der Kreistag hat auf seiner letzten Sitzung beschlossen, dass die Elternbeteiligung für alle Schüler im ländlichen Bereich entfällt. Diese Entscheidung betrifft nicht die Möllner Kinder. Innerhalb der Stadt müssen die Eltern die Fahrkarten selbst zahlen. „Damit werden die Möllner Familien stärker belastet. Es muss eine Gleichbehandlung aller Schüler geben“, fordern nun die Möllner Christdemokraten. Eine kostenfreie Schülerbeförderung reduziere aus ihrer Sicht zudem den individuellen Hol- und Bringverkehr mit PKW zu den Möllner Schulen.

Die CDU stellt daher zur Stadtvertretung am 20. Dezember folgenden Antrag:

„Die Stadtvertretung beschließt:

1. Die kostenfreie Schülerbeförderung für alle Möllner Kinder ab dem Schuljahr 2019/2020.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Kreis aufzunehmen, um auch für Möllner Kinder eine kostenfreie Schülerbeförderung zu erreichen.
3. Bis zur Klärung mit dem Kreis im Haushaltsplan 2019 im Produkt 24101 Schülerbeförderung unter 4482000 Erstattung der Eigenanteil der Elternbeteiligung in Höhe von 27.000 Euro gestrichen und unter 54290010 Schüler-beförderungskosten, die Summe auf 522.500 Euro erhöht.
4. Als Gegenfinanzierung werden im Produkt 51100 Bauleitplanung 22.500,00 Euro gestrichen für die Aufstellung von Bebauungsplänen im Sinne einer nachhaltigen Stadtplanung.“

Mölln (pm). Die Schülerbeförderung ist Aufgabe des Kreises und wird dort über eine Satzung geregelt. Die zumutbare fußläufige Strecke beträgt bis zur vierten Klassen zwei  Kilometer und bis zur zehnten Klasse vier Kilometer.

Es muss ein Eigenanteil an der Schülerbeförderung von 30 Prozent gezahlt werden. Der Kreistag hat auf seiner letzten Sitzung beschlossen, dass die Elternbeteiligung für alle Schüler im ländlichen Bereich entfällt. Diese Entscheidung betrifft nicht die Möllner Kinder. Innerhalb der Stadt müssen die Eltern die Fahrkarten selbst zahlen. „Damit werden die Möllner Familien stärker belastet. Es muss eine Gleichbehandlung aller Schüler geben“, fordern nun die Möllner Christdemokraten. Eine kostenfreie Schülerbeförderung reduziere aus ihrer Sicht zudem den individuellen Hol- und Bringverkehr mit PKW zu den Möllner Schulen.

Die CDU stellt daher zur Stadtvertretung am 20. Dezember folgenden Antrag:

„Die Stadtvertretung beschließt:

1. Die kostenfreie Schülerbeförderung für alle Möllner Kinder ab dem Schuljahr 2019/2020.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Kreis aufzunehmen, um auch für Möllner Kinder eine kostenfreie Schülerbeförderung zu erreichen.
3. Bis zur Klärung mit dem Kreis im Haushaltsplan 2019 im Produkt 24101 Schülerbeförderung unter 4482000 Erstattung der Eigenanteil der Elternbeteiligung in Höhe von 27.000 Euro gestrichen und unter 54290010 Schüler-beförderungskosten, die Summe auf 522.500 Euro erhöht.
4. Als Gegenfinanzierung werden im Produkt 51100 Bauleitplanung 22.500,00 Euro gestrichen für die Aufstellung von Bebauungsplänen im Sinne einer nachhaltigen Stadtplanung.“

Mölln (pm). Die Schülerbeförderung ist Aufgabe des Kreises und wird dort über eine Satzung geregelt. Die zumutbare fußläufige Strecke beträgt bis zur vierten Klassen zwei  Kilometer und bis zur zehnten Klasse vier Kilometer.

Es muss ein Eigenanteil an der Schülerbeförderung von 30 Prozent gezahlt werden. Der Kreistag hat auf seiner letzten Sitzung beschlossen, dass die Elternbeteiligung für alle Schüler im ländlichen Bereich entfällt. Diese Entscheidung betrifft nicht die Möllner Kinder. Innerhalb der Stadt müssen die Eltern die Fahrkarten selbst zahlen. „Damit werden die Möllner Familien stärker belastet. Es muss eine Gleichbehandlung aller Schüler geben“, fordern nun die Möllner Christdemokraten. Eine kostenfreie Schülerbeförderung reduziere aus ihrer Sicht zudem den individuellen Hol- und Bringverkehr mit PKW zu den Möllner Schulen.

Die CDU stellt daher zur Stadtvertretung am 20. Dezember folgenden Antrag:

„Die Stadtvertretung beschließt:

1. Die kostenfreie Schülerbeförderung für alle Möllner Kinder ab dem Schuljahr 2019/2020.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Kreis aufzunehmen, um auch für Möllner Kinder eine kostenfreie Schülerbeförderung zu erreichen.
3. Bis zur Klärung mit dem Kreis im Haushaltsplan 2019 im Produkt 24101 Schülerbeförderung unter 4482000 Erstattung der Eigenanteil der Elternbeteiligung in Höhe von 27.000 Euro gestrichen und unter 54290010 Schüler-beförderungskosten, die Summe auf 522.500 Euro erhöht.
4. Als Gegenfinanzierung werden im Produkt 51100 Bauleitplanung 22.500,00 Euro gestrichen für die Aufstellung von Bebauungsplänen im Sinne einer nachhaltigen Stadtplanung.“

Mölln (pm). Die Schülerbeförderung ist Aufgabe des Kreises und wird dort über eine Satzung geregelt. Die zumutbare fußläufige Strecke beträgt bis zur vierten Klassen zwei  Kilometer und bis zur zehnten Klasse vier Kilometer.

Es muss ein Eigenanteil an der Schülerbeförderung von 30 Prozent gezahlt werden. Der Kreistag hat auf seiner letzten Sitzung beschlossen, dass die Elternbeteiligung für alle Schüler im ländlichen Bereich entfällt. Diese Entscheidung betrifft nicht die Möllner Kinder. Innerhalb der Stadt müssen die Eltern die Fahrkarten selbst zahlen. „Damit werden die Möllner Familien stärker belastet. Es muss eine Gleichbehandlung aller Schüler geben“, fordern nun die Möllner Christdemokraten. Eine kostenfreie Schülerbeförderung reduziere aus ihrer Sicht zudem den individuellen Hol- und Bringverkehr mit PKW zu den Möllner Schulen.

Die CDU stellt daher zur Stadtvertretung am 20. Dezember folgenden Antrag:

„Die Stadtvertretung beschließt:

1. Die kostenfreie Schülerbeförderung für alle Möllner Kinder ab dem Schuljahr 2019/2020.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Kreis aufzunehmen, um auch für Möllner Kinder eine kostenfreie Schülerbeförderung zu erreichen.
3. Bis zur Klärung mit dem Kreis im Haushaltsplan 2019 im Produkt 24101 Schülerbeförderung unter 4482000 Erstattung der Eigenanteil der Elternbeteiligung in Höhe von 27.000 Euro gestrichen und unter 54290010 Schüler-beförderungskosten, die Summe auf 522.500 Euro erhöht.
4. Als Gegenfinanzierung werden im Produkt 51100 Bauleitplanung 22.500,00 Euro gestrichen für die Aufstellung von Bebauungsplänen im Sinne einer nachhaltigen Stadtplanung.“

Tags: MöllnSchülerbeförderung

Pressemitteilung

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