Berlin (pm). Der Bund wird sich auch im nächsten Jahr an den Kosten für die Integration von Flüchtlingen beteiligen. Der Bundesrat stimmte am 14. Dezember 2018 einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zu, der eine Bund-Länder-Vereinbarung vom September dieses Jahres umsetzt. Er regelt dazu insbesondere Anpassungen bei der Umsatzsteuerverteilung.
2,4 Milliarden Euro für Integrationspauschale
Der Bund beteiligt sich mit 482 Millionen Euro als Abschlagszahlung an den Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge. Rund 2,4 Milliarden Euro fließen als so genannte Integrationspauschale. Die Pauschale fällt damit vereinbarungsgemäß um 435 Millionen Euro höher aus als in den Vorjahren. Für das Jahr 2018 erhalten die Länder rund 1,46 Milliarden Euro für abgerechnete Leistungen von September 2016 bis August 2018 sowie rund 153 Millionen Euro Abschlagszahlungen für die Monate September bis Dezember 2018.
Entlastung für Kommunen
Bis Ende 2019 verlängert der Bund die Unterstützung der Kommunen bei den zusätzlichen Unterkunfts- und Heizkosten für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte. Die Gemeinden werden über Änderungen im Zweiten Sozialgesetzbuch sowie der Umsatzsteuerverteilung 2019 um insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro entlastet.
Fonds Deutsche Einheit getilgt
Aufgrund der Zinsentwicklung der vergangenen Jahre wird der Fonds Deutsche Einheit bereits zum Ende des Jahres 2018 vollständig getilgt sein. Daher kann der bisherige Tilgungsbeitrag der Länder künftig entfallen. Hierfür wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2019 um jährlich gut 2,2 Milliarden Euro erhöht. Das Auslaufen der Abfinanzierung schlägt auch auf die Gemeinden durch: Ihre Pflicht zur Mitfinanzierung über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage entfällt künftig.
Investitionen in sozialen Wohnungsbau
Das Gesetz schafft zudem die Grundlage im Entflechtungsgesetz, damit der Bund die Kompensationszahlungen für den sozialen Wohnungsbau an die Länder im Jahr 2019 um 500 Millionen Euro erhöhen kann.
Genaue Abrechnung für Fonds Deutsche Einheit
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Leistungen der Länder beim Einheitsfonds für das Jahr 2018 taggenau abzurechnen, sobald der genaue Tilgungszeitpunkt bekannt ist. Dieser liegt nach Einschätzung des Bundesrates bereits am 8. Dezember 2018. Eventuell zu viel geleistete Kompensationen könnten in 2019 durch Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder ausgeglichen werden. Dieses Anliegen hatte der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf geäußert.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie die Forderung des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.