Berlin (pm). Der Wettbewerb im Bereich der Wind- und Solarenergie an Land wird erhöht: die Ausschreibungsmengen, um die sich Anbieter bemühen können, steigen in den nächsten drei Jahren um insgesamt vier Gigawatt: von einem Gigawatt 2019 über 1,4 Gigawatt 2020 auf 1,6 Gigawatt im Jahr 2021. Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Energiesammelgesetz am 14. Dezember 2018 abschließend gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Innovative Konzepte
Die Sonderausschreibungsmengen werden nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel für Solaranlagen angerechnet. Flankierend sieht das Gesetz technologieübergreifende Innovationsausschreibungen vor. Darin sollen künftig innovative Konzepte für besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden. Darüber hinaus will der Bundestag die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickeln und umfassend modernisieren.
Überförderung vermeiden
Um europarechtlich verbotene Überförderungen zu vermeiden, kürzt der Bundestagsbeschluss Vergütungen für größere Solar- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.
Keine dauerblinkenden Windräder mehr
Das Gesetz ändert zudem die Vorgaben für die nächtliche Beleuchtung von Windrädern: sie müssen nicht mehr die ganze Nacht blinken, sondern nur noch, wenn ein Flugzeug naht.
Umfangreiche Stellungnahme
Am 23. November 2018 hatte der Bundesrat ausführlich zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf Stellung genommen. Einige der Anliegen hat der Bundestag in seiner Beschlussfassung vom 30. November 2018 aufgegriffen – unter anderem Verbesserungen für Mieterstromprojekte und längere Übergangsfristen für die Änderungen bei Photovoltaik-Dachanlagen.
Schlüssiges Gesamtkonzept notwendig
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei künftigen energiepolitischen Vorhaben die Länderexpertise bei der Umsetzung der Energiepolitik angemessen zu berücksichtigen und zeitnah tragfähige Lösungen sowie ein schlüssiges Gesamtkonzept zu entwickeln.
Urbane Potenziale berücksichtigen
Die Länder regen ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende im neuen Jahr an, um insbesondere die Mieterstromprojekte stärker als bisher zu fördern.
Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung geplant
Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag danach in Kraft treten.
Die begleitende Entschließung wird der Bundesregierung zur Entscheidung zugeleitet.