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Titel Herzogtum Lauenburg

Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel

von Pressemitteilung
Dezember 7, 2018
Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel

Von Quartl - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6261079

Geesthacht (pm). Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel kommen weiter voran: Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens findet vom 11. Dezember 2018 im Sachsenwald Forum Reinbek ein atomrechtlicher Erörterungstermin statt. Dies teilte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) am 4. Dezember mit. Der Termin bezieht sich auf die Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel sowie zu Errichtung und Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe.

„Der Strahlenschutz steht auch bei der Stilllegung und dem Abbau eines Kernkraftwerks immer im Vordergrund. Das erklärt auch, warum sich ein solch umfangreiches Genehmigungsverfahren über mehrere Jahre erstreckt“, sagte Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht und ergänzte: „Für jedermann sichtbar wird der gemeinsam beschlossene Atomausstieg erst, wenn die Kernkraftwerke tatsächlich abgebaut werden. Es ist daher gut, dass es hierzu in überschaubarer Zeit auch in Krümmel kommen wird. Der Erörterungstermin ist auf diesem Weg ein bedeutender Meilenstein.“

Nähere Informationen zu dem Erörterungstermin enthält der Leitfaden, der ab heute auf der Homepage des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) einzusehen ist und im Rahmen des Erörterungstermins verteilt wird. Der Leitfaden fasst die wichtigsten Regelungen zusammen, die sich aus dem Atomrecht für einen Erörterungstermin ergeben. Darüber hinaus informiert der Leitfaden unter anderem über die zu behandelnden Themenblöcke, die Aufgaben des Verhandlungsleiters, das Rederecht auf dem Termin sowie die Räumlichkeiten im Sachsenwald Forum.

Gemäß der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung handelt es sich um einen nichtöffentlichen Termin. Die Personalien aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden deshalb vor Beginn der Erörterung erfasst. Teilnahmeberechtigt sind neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Genehmigungsbehörde (MELUND) und weiterer zuständiger Behörden, die hinzugezogenen Sachverständigenorganisationen, die Betreibergesellschaft als Antragstellerin sowie Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Wie in den öffentlichen Bekanntmachungen mitgeteilt wurde, erfolgt zu dem Termin keine gesonderte Einladung.

Der Erörterungstermin beginnt am 11. Dezember 2018 um 9.30 Uhr. Er kann gegebenenfalls an den Folgetagen fortgesetzt werden.

Hintergrund

Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel stellte im Herbst 2015 den Antrag auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel. Ende 2016 beantragte die Betreibergesellschaft außerdem eine Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe am Standort-Zwischenlager Krümmel. In dem Lager sollen radioaktive Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel verbleiben, bis sie an ein Endlager abgegeben werden können. Im weiteren Verlauf reichte die Betreibergesellschaft bei der Genehmigungsbehörde vertiefende Unterlagen zu den Genehmigungsanträgen ein. Dazu zählten unter anderem jeweils ein Sicherheitsbericht, eine Untersuchung über die Umweltverträglichkeit und eine Kurzbeschreibung zu den Vorhaben.

Das MELUND als atomrechtliche Genehmigungsbehörde nahm die Antragsprüfung auf und schaltete Sachverständige ein. Nachdem das MELUND sich davon überzeugt hatte, dass die Unterlagen das Vorhaben im Hinblick auf die Atomrechtliche Verfahrensverordnung ausreichend beschreiben, beteiligte die Behörde die Öffentlichkeit. Im Anschluss reichten 390 Personen schriftliche Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Diese Personen können auf dem Erörterungstermin ihre Einwendungen mündlich näher erläutern. Das MELUND gibt der Betreibergesellschaft Gelegenheit zur Erwiderung und befragt gegebenenfalls auch Sachverständige zu den einzelnen Kritikpunkten. So soll bei der Genehmigungsbehörde ein Verständnis für die Einwendungen geschaffen werden, das ihr im Folgenden eine sachgerechte Prüfung ermöglicht. Über die Genehmigungsanträge wird voraussichtlich 2020 entschieden werden.

Tags: AKW KrümmelGeesthachtkrümmel

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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