Berlin (pm). In seiner ausführlichen Stellungnahme vom 23. November 2018 zum so genannten Energiesammelgesetz fordert der Bundesrat deutliche Nachbesserungen am Entwurf der Bundesregierung, um die Energiewende weiter voranzubringen. Er bedauert, dass nach wie vor die langfristige Perspektive fehlt. Es sei nicht klar, wie das Ziel realisiert werden soll, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern und somit die Voraussetzung zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu schaffen. Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, dieses Ziel umgehend – und nicht erst im Herbst 2019 – mit neuen Ausbaupfaden für alle erneuerbaren Technologien zu unterfüttern.
Umsetzung des Ausbauziels erfordert weitere Anstrengungen
Die Umsetzung des Ausbauziels von 65 Prozent an erneuerbaren Energien bis 2030 erfordert aus Sicht des Bundesrates die Anhebung der Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf mindestens 4 GW netto pro Jahr. Zudem sei es erforderlich, auch die Potenziale für die erneuerbaren Energien in den urbanen Zentren zeitnah und umfangreich zu erschließen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Fördersätze für Dachflächensolaranlagen von bisher 11,09 Cent auf 8,33 Cent pro kWh würde jedoch genau das Gegenteil bewirken und den Zubau der Erneuerbaren Energien in den Städten zusätzlich dämpfen.
Keine blinkenden Windräder mehr
Die geplante Einführung einer verpflichtenden bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windräder begrüßt der Bundesrat hingegen ausdrücklich: sie sollen künftig nicht mehr die ganze Nacht blinken, sondern nur, wenn ein Flugzeug naht. Ziel ist es, die vom Betrieb der Anlagen ausgehenden Beeinträchtigungen für Mensch und Natur nach dem Stand der Technik möglichst zu verringern oder zu vermeiden. Dies könne die Akzeptanz der Bevölkerung für Windenergieanlagen verbessern. Die geplante Regelung trage somit dem wichtigen Anliegen der Bevölkerung Rechnung, von dem als belästigend empfundenen nächtlichen Dauerblinken von Windenergieanlagen verschont zu werden, betont der Bundesrat.
Kritik am Zeitdruck
Der Bundesrat bemängelt allerdings den hohen Zeitdruck, unter dem auch dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende stehe: aufgrund der extrem kurzen Fristen sei weder den Länder noch Unternehmen und Verbänden ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung eingeräumt worden.
Sonderausschreibungen für Solaranlagen und Windräder
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Ausbau von Ökostrom mit Sonderausschreibungen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen beschleunigen.
Der Entwurf sieht vor, von 2019 bis 2021 insgesamt je 4 Gigawatt Solar- und Windenergieanlagen an Land zusätzlich auszuschreiben. Die Sondermengen sollen nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel für Solaranlagen angerechnet werden.
Flankierend sind technologieübergreifende Innovationsausschreibungen geplant. Darin sollen innovative Konzepte für besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden.
KWK weiterentwickeln
Darüber hinaus will die Bundesregierung die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickeln und umfassend modernisieren, so dass sie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat, heißt es im Gesetzentwurf.
Überförderung vermeiden
Um europarechtlich verbotene Überförderungen zu vermeiden, sieht der Entwurf Kürzungen bei der Vergütung vor, unter anderem für größere Solaranlagen und der Kraft-Wärme-Kopplung.
Wie es weitergeht
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich dazu äußern kann. Sie legt dann beide Dokumente dem Bundesrat zur Entscheidung vor.