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Titel Land&Leute Tiere

Freilebende Katzen können wieder kastriert werden

Das Land unterstützt auch in diesem Jahr die Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen.

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Oktober 8, 2018
Freilebende Katzen können wieder kastriert werden

Foto: pixabay.com

1.3k
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Kiel (pm). Ab dem 15. Oktober können wieder herrenlose Katzen, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden, in Teilen Schleswig-Holsteins kastriert werden. Die dabei entstehenden Kosten werden über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds, der im Rahmen des Vorgehens gegen das Katzenelend ins Leben gerufen wurde, abgerechnet. Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, der Tierärzteschaft, der kommunalen Familie, des Landesjagdverbands und des Landes Schleswig-Holsteins. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierschutzvereine und andere Überbringer.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die die Teilnahme an der Aktion ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden (siehe angefügte Gemeindeliste) und dass von denjenigen, die eine Katze zur Kastration bringen, ein dafür vorbereiteter Vordruck ausgefüllt und unterschrieben wird, dass es sich um eine freilebende Katze handelt. Die erforderlichen Dokumente sind unter folgendem Link abrufbar: www.schleswig-holstein.de/gegenkatzenelend

Volle Kostenübernahme

Die Kosten werden dann in voller Höhe übernommen: 25 Euro durch eine Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierärztin bzw. des durchführenden Tierarztes, die Restkosten von 59 Euro bzw. 115 Euro – je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt – werden über den Fonds finanziert. Die Katzen müssen nach Durchführung der Kastration wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden. Bislang ist die Aktion bis zum 12. November 2018 geplant. Sollten die finanziellen Mittel im Fonds allerdings früher als geplant ausgeschöpft sein, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hat im Haushalt 2018 einen Betrag von 90.000 Euro für die Kastration der freilebenden Katzen bereitgestellt, der Landesverband Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes wird 10.000 Euro in die den Fonds einspeisen. Die sich beteiligenden Gemeinden übernehmen 50 Prozent der entstehenden Kosten, die durch die in ihrer Gemeinde vorgenommen Kastrationen entstehen. Zudem können sich auch Privatpersonen finanziell einbringen.

Auch Hauskatzen sollten kastriert werden

Private Halterinnen und Halter von Katzen werden außerdem aufgerufen, ihre Katzen in eigener Verantwortung zur Kastration zu bringen. Der Zeitraum Mitte Oktober bis Mitte November ist aus biologischer Sicht besonders geeignet dafür.

Von Herbst 2014 bis einschließlich Herbst 2017 wurden in Schleswig-Holstein im Rahmen eines Pilotprojektes gegen Katzenelend bestehend aus fünf Aktionszeiträumen bereits insgesamt 12.848 Katzen im Land kastriert. Dabei handelte es sich zu gut 60 Prozent um weibliche Tiere und zu rund 40 Prozent um Kater. Das Pilotprojekt war durch Zusammenwirken von Kommunen (vertreten durch die Kommunalen Landesverbände), Land, Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft und Landesjagdverband erst möglich geworden.
Hintergrund:

Die Zahl von freilebenden, nicht an Menschen gebundene Katzen steigt stetig. Die Katzen werden ab einem Alter von sechs Monaten geschlechtsreif und eine nicht kastrierte Katze kann innerhalb eines Jahres bis zu 35 Nachkommen erzeugen. Im Hinblick auf diese rasante Vermehrung entstehen schnell große Katzenpopulationen, die wiederum die Populationen von Wildvögeln und anderen Kleintieren beeinflussen. Auf der Suche nach Nahrung werden die Tiere nicht immer fündig, ein Teil ist daher krank oder verletzt. Zudem wird der Nachwuchs der freilebenden Katzen oft krank geboren und leidet unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen.

Tags: Kastrationspflicht für freilaufende KatzenKatzeKatzen
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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