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Titel Weltweit Deutschland

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes: Land, Kommunale Landesverbände sowie IHK Schleswig-Holstein und Handwerkskammer Schleswig-Holstein setzen auf enge Zusammenarbeit

Gemeinsame Absichtserklärung vereinbart

von Andreas Anders
Juli 21, 2018
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

848
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Kiel (pm). Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Schleswig-Holstein ist einen wichtigen Schritt vorangekommen. Bis 2022 sollen im Land alle Verwaltungsleistungen digital abgefragt werden können. Dazu wurde zwischen der Landesregierung, den Kommunalen Landesverbänden, der IHK Schleswig-Holstein und der Handwerkskammer Schleswig-Holstein eine Absichtserklärung vereinbart.

„Schon mit der Verabschiedung des Digitalisierungsprogramms im Juni hat das Land einen wichtigen Schritt in Richtung ‚Digitale Vorzeigeregion Schleswig-Holstein‘ vollzogen. Nach der initialen Sitzung des E-Government-Beirates im Mai werden wir nun mit unseren kommunalen Partnern und der Wirtschaft unsere Gespräche intensivieren und an dem gemeinsamen Ziel der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ausrichten“, sagte Digitalisierungsminister Robert Habeck und ergänzte: „Das Land wird dabei die Kommunen sowohl organisatorisch als auch personell und finanziell unterstützen.“

„Die Kommunen übernehmen als bürgernahe Verwaltung den weit überwiegenden Teil der Verwaltungsaufgaben in unmittelbarem Kontakt mit den Nutzerinnen und Nutzern. Land und Kommunen befinden sich deshalb in einer Verantwortungsgemeinschaft für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes Damit die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung auf Grundlage der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner Schleswig-Holsteins umgesetzt werden kann, sind Land und Kommunen auf eine gut funktionierende Kooperation angewiesen. Die Vereinbarung bietet eine gute Grundlage für die künftige Zusammenarbeit“, sagte Marc Ziertmann, Geschäftsführer des Städteverbands Schleswig-Holstein stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände.

„Für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein ist die Digitalisierung eines der zentralen Zukunftsthemen. Dies gilt auch hinsichtlich der Beziehungen zwischen den Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung“, so Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein. „Das Bekenntnis der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände, bis 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren, bietet aus Sicht der Wirtschaft eine Riesenchance, die Prozesse zwischen Wirtschaft und Verwaltung zu verschlanken und zu beschleunigen. Gemeinsam setzen wir so einen wichtigen Innovationsimpuls, der dem Standort Schleswig-Holstein sehr gut tun wird.“

An der Umsetzung dieser sehr ambitionierten Aufgabe werden die schleswig-holsteinischen Akteure in enger Abstimmung zusammenarbeiten. Hierbei bringt jeder Partner eigene Kompetenzen ein, um der jeweiligen Verantwortung gerecht zu werden.

Im Kern erklärt sich das Land bereit, zentrale IT-Infrastrukturen und Portale sowie Referenz-Implementierungen für die Kommunalverwaltungen bereitzustellen. Für eine umfangreiche und wirtschaftliche Nutzung werden das Land und die kommunalen Landesverbände die bisherige Struktur zur Unterstützung der Kommunen neu aufbauen und für alle Kommunen einen gemeinsamen IT-Verbund (ITV-SH) gründen, um den wachsenden Anforderungen der Informationstechnik (IT) und Digitalisierung gerecht zu werden. Das Land wird dem neuen Verbund die im Rahmen der Vereinbarung über finanzielle Entlastungsmaßnahmen vom 11. Januar 2018 zugesagten zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen sowie zwei Mitarbeiter an den neu aufzubauenden IT-Verbund abordnen.

In einem Stufenplan sollen bis 2022 alle Verwaltungsleistungen digital abgefragt werden können. Ab dem zweiten Halbjahr 2018 wird zudem ein öffentliches Monitoring zum Umsetzungsstand des OZG eingerichtet, für das das Land die technischen Voraussetzungen schaffen wird.

Andreas Anders

Herausgeber von Herzogtum direkt und UNSER HERZOGTUM

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