Berlin (hib/EIS). Die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für ein staatliches Tierwohllabel sollen bis zur Mitte der Legislaturperiode geschaffen werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Dazu heißt es weiter, dass die Kennzeichnung dreistufig mit steigenden Ansprüchen an die Tierhaltung angelegt sein soll.
„Die Kriterien der Eingangsstufe sollen über dem gesetzlichen Standard liegen und vor allem bestehenden Betrieben ermöglichen, nach Umsetzung entsprechender Tierwohlmaßnahmen innerhalb der vorhandenen Gebäude am Kennzeichen teilzunehmen.“ In der Mittelstufe sollen den Tieren Außenklimareize angeboten und in der dritten Stufe deutlich mehr Platz und Einstreu sowie Auslauf vorausgesetzt werden. Im Hinblick auf die Akzeptanz eines solchen Labels beruft sich die Bundesregierung auf Umfragen. Demzufolge würden sich 79 Prozent der Verbraucher ein staatliches Tierwohlkennzeichen wünschen. 90 Prozent seien bereit, dafür einen höheren Preis zu bezahlen. Das staatliche Tierwohlkennzeichen soll „einfach, transparent und einheitlich“ über die Tierhaltung und den Grad an Tierwohl informieren. Angesichts diverser privatwirtschaftlicher Initiativen genieße eine Kennzeichnung durch den Staat eine besondere Glaubwürdigkeit, heißt es in der Antwort. Zudem sei davon auszugehen, dass ein einheitliches staatliches Kennzeichen beim Verbraucher einen höheren Bekanntheitsgrad erreichen werde als Label einzelner Unternehmen. Die Bundesregierung sei deshalb zuversichtlich, dass sich die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels am staatlichen Kennzeichen beteiligen werden.