Kiel (pm). Innenminister Hans-Joachim Grote hat in seiner gestrigen (15. Juni) Landtagsrede bekräftigt, dass die freiwillige Ausreise ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer eindeutig Vorrang in der Flüchtlingspolitik der Landesregierung hat. In der Diskussion zu TOP 32 erklärte er, dass die freiwillige Rückkehr aktiv und intensiv gefördert werde.
„Allerdings zeigt die tägliche Praxis der Ausländerbehörden deutlich und immer wieder: Trotz umfangreicher Angebote sind nicht alle der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in Schleswig-Holstein – es sind aktuell mehr als 7.000 – dazu bereit, das Bundesgebiet freiwillig zu verlassen. In diesen Fällen muss die Ausreisepflicht zwangsweise durchgesetzt werden. Dies kann der Staat aus Gründen der Glaubwürdigkeit nicht auf sich beruhen lassen.“
Deshalb komme als letztes mögliches Mittel zur Sicherung einer Abschiebung auch die Anordnung von Abschiebungshaft in Betracht. Sie sei bundesgesetzlich vorgesehen und stehe nicht zur Disposition der Landesregierung oder des Landesgesetzgebers.
„Bekanntlich hat die Vorgängerregierung die Abschiebehafteinrichtung in Rendsburg geschlossen. Das ist richtig. Sie hat aber nicht auf den Vollzug von Abschiebehaft verzichtet. Sie hat die Unterbringung lediglich in Einrichtungen anderer Bundesländer vollzogen. Ohne Einfluss auf die Unterbringungsstandards! Dieses Auslagern von Verantwortung ist nicht meine Vorstellung von ehrlicher Rückkehrpolitik. Deshalb bin ich froh, dass sich die Jamaika-Koalition auf die Schaffung einer eigenen Einrichtung im Verbund mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern verständigt hat. Denn jetzt können wir die Standards definieren.“
Abschiebungshaft bei Minderjährigen müsse dabei auf besondere Ausnahmefälle beschränkt sein. Eine Gefährdung des Kindeswohls müsse ausgeschlossen sein. Die Behauptung, eine sogenannte Minderjährigenhaft sei mit dem Bundesrecht nicht vereinbar, ist nach Angaben Grotes falsch. Diese Form habe absoluten Ausnahmecharakter. Das sei einem Erlass für die Ausländerbehörden des Landes im vergangenen September auch noch einmal deutlich herausgestellt worden. Und deshalb werde sie in der Praxis nicht oder nur äußerst selten zur Anwendung kommen.
Sollte sich ein solcher besonderer Ausnahmefall in Schleswig-Holstein dennoch ergeben, würde sichergestellt, dass das Kindeswohl beim Vollzug angemessen berücksichtigt wird. Auch hier gelte: Die Landesregierung wolle die Verantwortung selbst tragen.
„Wir als Landesregierung und die Jamaika-Koalition sind angetreten, eine gleichsam humane wie auch ehrliche Rückkehrpolitik zu betreiben. Bei der Durchsetzung vollziehbarer Ausreiseverpflichtungen ist das Instrument der Abschiebungshaft unverzichtbar. In unserer eigenen Verantwortung werden wir sicherstellen, dass der Vollzug so gestaltet wird, wie es unserer gemeinsamen Grundüberzeugung von Humanität entspricht“, erklärte Innenminister Grote.