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Titel Weltweit Deutschland

Innenminister Grote: Asylverfahren in Schleswig-Holstein auf hohem Niveau

Grote: Bundesweite Forderungen werden bereits seit langem umgesetzt

von Pressemitteilung
Juni 15, 2018
Innenminister Grote: Land und Kommunen sind eine Verantwortungsgemeinschaft

Foto: pixabay.com

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Kiel (pm). Innenminister Hans-Joachim Grote hat in seiner gestrigen (14. Juni) Landtagsrede zu TOP 13 im Zusammenhang mit der Diskussion um schnellere Asylverfahren vor Aktionismus und einer falschen Erwartungshaltung gewarnt. Die derzeit bundesweit laufende Diskussion über die Möglichkeiten schnellerer Asylverfahren sei eine alte Diskussion, neu angefacht durch den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.

Die entsprechenden Passagen im Koalitionsvertrag forderten Schritte, die schon umgesetzt seien, enthielten aus der politischen Diskussion lange bekannte Forderungen, kündigten aber auch Maßnahmen an, die über das hinausgingen, was der geltenden Rechtslage entspricht, erklärte Grote:

„Bereits heute arbeiten in unseren Aufnahmeeinrichtungen viele Behörden und Institutionen Hand in Hand. Das BAMF, das Landesamt für Ausländerangelegenheiten, die Bundesagentur für Arbeit, Polizei, ärztlicher Dienst und Schule. Schon jetzt findet die Identitätsfeststellung und Registrierung in den Aufnahmeeinrichtungen statt, direkt nach der Ankunft. Schon jetzt werden die Asylverfahren vom BAMF in den Aufnahmeeinrichtungen durchgeführt. Schon jetzt werden nur diejenigen mit einer positiven Bleibeprognose zügig aus den Aufnahmeeinrichtungen auf die Kommunen verteilt.“

Die zügige Aufenthaltsbeendigung derjenigen, die keine Bleibeperspektive hätten, sei das Ziel, an dem gearbeitet würde, so der Innenminister. Hier gehe es um effizientere Verfahren unter strikter Beachtung des Rechtsschutzes für die Betroffenen. Freiwillige Ausreise werde dabei staatlichem Zwang immer vorgezogen.

Wichtige Ziele sind nach Angaben Grotes bereits erreicht worden: „Personen ohne Bleibeperspektive werden direkt aus den Aufnahmeeinrichtungen zurückgeführt. Unser mehrstufiges Integriertes Rückkehrmanagement setzt zunächst auf eine individuelle Beratung zur freiwilligen Ausreise. Schleswig-Holstein unterstützt und beteiligt sich an mehreren Projekten zur Förderung der freiwilligen Rückkehr. Unsere Landesunterkunft für Ausreisepflichtige dient der Verbesserung der Rückkehrquote.“

Neben diesen bereits umgesetzten Maßnahmen sei ein weiterer wichtiger Baustein in der Planung bereits deutlich vorangeschritten: Die Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt im Länderverbund mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Eine derartige Einrichtung sei bei der Durchsetzung vollziehbarer Ausreiseverpflichtungen unverzichtbar:

„Sie sehen, wir gehen konsequent die vor uns liegenden Aufgaben an. Was zu tun ist, das tun wir längst, oder befinden uns in der Planungsphase. Professionell, human und selbstverständlich nach geltendem Recht. Es gab und gibt in Schleswig-Holstein keinen Kurswechsel in dieser Hinsicht.“

Tags: Asylverfahren

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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