Berlin (pm). Der Bundesrat möchte, dass der Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel deutlich eingeschränkt wird. Ziel müsse sein, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Die Bundesregierung fordert er auf, eine Strategie vorzulegen, die umwelt- und naturverträgliche Alternativen zu Glyphosat aufzeigt. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die die Länder zu einer Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative zum Verbot von Glyphosat am 27. April 2018 beschlossen haben.
Schutz der Biodiversität besonders berücksichtigen
Der Schutz der Biodiversität sei bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln besonders zu berücksichtigen, unterstreicht der Bundesrat. Seiner Ansicht nach sollte die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf Flächen öffentlicher Einrichtungen wie Kitas und Parks und öffentlichen Verkehrsflächen verboten werden. Die Bundesregierung müsse ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um Alternativen zum Einsatz von Glyphosat entwickeln zu können.
Keine gefälligen Studien mehr
Der Bundesrat äußert sich auch zu den Plänen der Kommission, die Transparenz und Qualität der wissenschaftlichen Wirkstoffbewertungen zu verbessern. Er begrüßt, dass die Kommission bei der Bewertung von Pflanzenmittelwirkstoffen auf europäischer Ebene künftig solche Studien nicht mehr berücksichtigen möchte, die von der Industrie selbst in Auftrag gegeben sowie bezahlt wurden. Sie lieferten gefällige Ergebnisse, kritisieren die Länder. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, das Bewertungsverfahren insgesamt zu modifizieren. Außerdem sollten die Wirkstoff- und Produktbewertung besser abgestimmt werden. Nur so seien einheitlichere Ergebnisse zu erzielen, die sowohl Umweltschutz- als auch Anwender- und Verbraucherschutzinteressen gerecht werden.
Über eine Million Bürger gegen Glyphosat
Die Europäische Initiative gegen Glyphosat ist die vierte, die alle Anforderungen einer Europäischen Bürgerinitiative erfüllt: Über eine Millionen Bürger aus mindestens sieben Mitgliedstaaten rufen die Kommission damit auf, den Mitgliedstaaten ein Verbot von Glyphosat vorzuschlagen, eine Reform der Zulassungsprozesse für Pestizide anzustreben und EU-weite, verpflichtende Ziele zur Reduktion der Pestizidnutzungen zu setzen. Die Kommission ist jedoch nicht verpflichtet, der Initiative Folge zu leisten.
Zur Erinnerung
Die Zulassung von Glyphosat hatte die EU-Kommission am 27. November 2017 nach wiederholten Anläufen um weitere fünf Jahre verlängert. Deutschland votierte dabei für die Genehmigung, obwohl zu der Frage innerhalb der Bundesregierung ein Dissens zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium bestand. Dies sorgte für politische Diskussionen.