Herzogtum Lauenburg (pm). Endlich Frühling: Viele Hobbygärtner wollen jetzt ihren Garten auf Vordermann bringen. Ein neues Gartenhäuschen, ein höherer Zaun oder ein Gemüsebeet – es gibt immer was zu tun. Allerdings sind der Kreativität Grenzen gesetzt: Länder und Gemeinden haben bei der Gartengestaltung ein Mitspracherecht. Was Gärtner über die gesetzlichen Regelungen wissen sollten, fasst Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), zusammen.
Warum Kommunen mitsprechen wollen
Grundsätzlich können Gartenbesitzer nach Paragraf 903 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf ihrem Grundstück machen, was sie wollen. „Da jedoch vor allem Vorgärten das Erscheinungsbild ganzer Wohnviertel prägen und sich Kommunen oft ein einheitliches Aussehen wünschen, können sie mittels sogenannter Vorgartensatzungen Einfluss auf die Gartengestaltung nehmen“, erklärt Michaela Rassat. Die Vorschriften unterscheiden sich dabei nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Ort zu Ort. „Es kann sogar sein, dass die Vorgaben innerhalb einer Gemeinde oder bei benachbarten Stadtvierteln verschieden sind“, so die D.A.S. Expertin. Besonderen Wert legen die Kommunen darauf, Grün in die Vorgärten zu bringen und zu vermeiden, dass Anwohner diese als Arbeits-, Lager- oder Stellfläche nutzen.
Regeln für die Gestaltung von Vorgärten
Bevor Hobbygärtner mit der Gestaltung ihres Vorgartens beginnen, sollten sie sich daher erkundigen, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist. Viele Städte und Landkreise veröffentlichen ihre Gartensatzungen auf ihrer Homepage. Um die Vorgärten grün zu halten, sind Vorhaben wie ein Pkw-Stellplatz oder ein Fahrrad- beziehungsweise Geräteschuppen meistens verboten. Ausnahmen machen Kommunen beispielsweise, wenn es um ein kleines Häuschen für die Mülltonnen geht. Zum Teil müssen die Grundstückseigentümer dafür allerdings zuerst eine Genehmigung einholen. Auch bei den Zäunen gibt es häufig Richtlinien. Die Stadt Düsseldorf zum Beispiel verbietet Zäune aus Draht- oder Kunststoffgeflecht. In München darf die Zaunhöhe laut Einfriedungssatzung 1,50 Meter nicht überschreiten. „Wer die Vorgaben nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss unter Umständen sogar mit einer Geldbuße rechnen. Diese kann abhängig von der Kommune unterschiedlich hoch ausfallen”, weiß die D.A.S. Juristin. Sie fügt hinzu: „Zudem kann eine Kommune auch anordnen, dass Gartenbesitzer beispielsweise einen unerlaubt gebauten Pkw-Stellplatz wieder entfernen müssen.“
Weitere Vorschriften im Bebauungsplan
Auch im Garten hinter dem Haus will die Gemeinde mitreden und zwar in Form von Bebauungsplänen. Sie regeln zum Teil sogar, welche Baumarten die Gartenbesitzer anpflanzen sollen. So schreiben manche Bebauungspläne vor, ausschließlich heimische Bäume oder nur Laub- oder Nadelbäume zu verwenden. Und wer einen eingewachsenen Garten übernimmt, kann diesen auch nicht einfach neu gestalten: Einige Bebauungspläne verpflichten Gartenbesitzer dazu, bereits bestehende Anpflanzungen zu erhalten. „Wer diesen Vorgaben nicht nachkommt, dem kann die Kommune nach Paragraf 178 Baugesetzbuch ein sogenanntes Pflanzgebot auferlegen“, erklärt die D.A.S. Juristin. Was im Rahmen des jeweiligen Bebauungsplans erlaubt ist und was nicht, weiß das zuständige Bauamt.
Nachbarrecht
Damit ist es aber immer noch nicht getan: Grundstückseigentümer müssen auch das sogenannte Nachbarrecht beachten. Darunter fallen alle Rechtsvorschriften, die das Verhältnis zum Nachbargrundstück regeln. Dies sind zum Beispiel Vorgaben in den Landesbauordnungen zu Abstandsflächen und Grenzbebauungen. Viele Bundesländer haben besondere Nachbarrechtsgesetze, die zum Beispiel festlegen, wie hoch eine Hecke sein und wie nah sie an der Grundstücksgrenze liegen darf. Auch hier unterscheiden sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Manche Länder wie Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern greifen allerdings allein auf Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch und ihren Landesbauordnungen zurück. Das für ihr jeweiliges Bundesland geltende Nachbarschaftsgesetz finden Gartenbesitzer zum Beispiel auf mein-nachbarrecht.de.