Kiel (pm). Die Wehrführer der insgesamt etwa 1 350 Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein erhalten rückwirkend zum 1. Januar 2018 zehn Prozent höhere Entschädigungszahlungen. Es ist die erste Anhebung der Sätze seit 2012.
Beispielsweise erhält der Wehrführer einer Kommune mit bis zu 40.000 Einwohnern im Höchstfall 473 Euro pro Monat. Bislang lag dieser Wert bei maximal 430 Euro.
Eine weitere wichtige Verbesserung:
Die stellvertretenden Wehrführerinnen und Wehrführer in Schleswig-Holstein bekamen bisher Entschädigungszahlungen in Höhe von 50 Prozent der Wehrführer. Dieser Satz ist jetzt auf 75 Prozent angehoben worden.
„Die Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Sicherheit bei uns im Land. Sie sind unverzichtbar. Es ist nur gerecht, dass der hohe Einsatz der Wehrführer und ihrer Stellvertreter angemessen honoriert wird. Denn die zeitliche, psychische und physische Belastung ist für sie – neben ihrer eigentlichen Tätigkeit – zum Teil enorm“, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote.
Zusätzlich ist in der neuen Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen auch die Behandlung der Ortswehrführer neu geregelt worden. Sie bekamen bisher als Entschädigung lediglich ein Drittel der Zahlungen, die Gemeindewehrführer erhielten. Jetzt werden sie gleichbehandelt. Das heißt: auch ihnen steht die volle Entschädigung zu.
Aus Sicht Grotes ist auch dieser Schritt konsequent und folgerichtig:
„In vielen Kommunen, beispielsweise auf Sylt, haben Ortswehrführer eine genauso große Verantwortung und Belastung wie viele Gemeindewehrführer in Schleswig-Holstein. Deshalb freue ich mich, dass dem mit der neuen Verordnung jetzt Rechnung getragen wird.“
Von den Verbesserungen profitieren insgesamt etwa 3 000 Feuerwehrleute.