Kiel (pm). Innenminister Hans-Joachim Grote hat in seiner Landtagsrede am 22. März deutlich gemacht, dass die Leistungsfähigkeit und die angemessene Finanzausstattung der Kommunen in Schleswig-Holstein für die Landesregierung von zentraler Bedeutung sind. In der Diskussion zu TOP 38 verwies der Minister auf eine Einigung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden im Januar.
Die Landesregierung sei sich ihrer Verantwortung bewusst. Deshalb habe sie sich im Januar mit den Kommunalen Landesverbänden darauf verständigt, das Investitionspaket für die Infrastruktur für drei Jahre um jeweils fünfzehn Millionen Euro zu erweitern. „Land und Kommunen sind eine Verantwortungsgemeinschaft. Wir zusammen sind für Schleswig-Holstein verantwortlich. Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs, bei der zum ersten Mal die Aufgaben der Kommunen und des Landes gegenübergestellt werden, dient diesem Ziel“, so Grote
Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs solle vor allem zwei Dinge gewährleisten, erklärte der Innenminister: zum einen müssten die Rahmenbedingen so ausgestaltet werden, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können. Zum anderen müssten sie in die Lage versetzt werden, Veränderungen zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger bewirken zu können.
Grote: „Gemeinsam mit der kommunalen Familie hat die Landesregierung begonnen, diesen Weg zu beschreiten. Uns war es von Anfang an ein besonderes Anliegen, die kommunalen Landesverbände in die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs mit einzubeziehen.“
Dies sei eine anspruchsvolle Aufgabe, die gemeinsam mit den Verantwortlichen der kommunalen Landesverbände angenommen werde. Die Landesregierung werde die erforderliche Mindestausstattung und eine – unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit – aufgabenadäquate Finanzausstattung der Kommunen sicherstellen, betonte Innenminister Grote.