Kiel (pm). Die seit knapp zehn Jahren andauernden Planungen zum Bau des Fehmarnbelttunnels zwischen Puttgarden und dem dänischen Rødby nähern sich der Ziellinie: Wie Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz am 22. März am Rande des Landtags mitteilte, wurde in den letzten Tagen das zweite große Planänderungsverfahren abgeschlossen. Die Planänderungen waren rechtlich zwingend, nachdem im Sommer letzten Jahres 12.600 Einwendungen gegen das Projekt erhoben wurden.
„Weitere Hürden sind nicht in Sicht und damit liegt der schwierigste Teil des Weges hinter uns – bei einem Projekt, das umweltrechtlich zu den komplexesten und anspruchsvollsten deutschen Infrastrukturvorhaben der letzten Jahrzehnte zählt“, sagte Buchholz. Die Realisierung des größten transeuropäischen Verkehrsprojekts rücke damit einen großen Schritt näher. „Darauf können wir stolz sein““, so Buchholz. Er dankte zugleich der dänischen Regierung, die das 7,4-Milliarden-Euro-Projekt nahezu allein finanziert, für die gute Zusammenarbeit: „Ich bin sicher, dass wir auch den Rest des Weges erfolgreich meistern werden.“
Das unabhängige Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) auf deutscher Seite ist derzeit dabei, alle nötigen Abwägungen zu treffen, den Planfeststellungsbeschluss zu verfassen und damit das Verfahren rechtssicher zu Ende zu bringen. „Ich rechne mit dem Beschluss bis spätestens zum Jahresende“, sagte Buchholz.
Mit Blick auf die Verfahrensdauer verwies der Minister auf die schwierigen umweltrechtlichen Fragen bei dem Vorhaben. So hätten die Projektträger Femern A/S und der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) bei Fragen des Gewässer- und Tierschutzes teilweise rechtliches Neuland betreten müssen. Zudem sei in jeder Planungsphase eine sorgfältige Abwägung aller Interessen nötig. „Das wird durch unsere Planfeststellungsbehörde gewährleistet – denn nur durch einen qualitativ hochwertigen Beschluss werden wir gegen die angekündigten Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht bestehen können“, so Buchholz. Er erinnerte daran, dass er nach seinem Amtsantritt die Planfeststellungsbehörde organisatorisch neu aufgestellt, personell aufgestockt und außerdem einen externen Planungsrechts-Experten mit der Koordinierung und Beschleunigung des Verfahrens beauftragt hat.