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Titel Herzogtum Lauenburg

Kernkraftwerk Krümmel: Erörterungstermin beendet

Entscheidung über Stilllegungsantrag voraussichtlich 2020

von Pressemitteilung
Dezember 15, 2018
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

732
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Geesthacht (pm). Insgesamt zwei Tage lang (11. und 12. Dezember) hatte die atomrechtliche Genehmigungsbehörde (das schleswig-holsteinische Energiewendeministerium) beim Erörterungstermin zum Kernkraftwerk Krümmel im Sachsenwald Forum in Reinbek die Einwendungen gegen die Anträge auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks und die auf dem Betriebsgelände geplante Errichtung eines zusätzlichen Lagergebäudes für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe intensiv erörtert. Rund 90 Einwendungsschreiben waren dabei betrachtet worden. Wer die Gelegenheit genutzt hatte und persönlich anwesend war, konnte seine schriftlichen Einwendungen näher erläutern. Die Vattenfall-Betreibergesellschaft hatte dann jeweils die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

Konstruktiver Austausch

In dem Termin ging es unter anderem um die radiologischen Auswirkungen auf die Gesundheit beim Umgang mit den beim Abbau des Kernkraftwerks anfallenden radioaktiven Stoffen, um das Minimierungsgebot im Strahlenschutz, aber auch um Vollständigkeit und Aussagekraft der von der Betreibergesellschaft eingereichten Antragsunterlagen. Den zweiten Tag der Erörterung dominierten Themen rund um das atomrechtliche Freigabeverfahren und um die konventionellen Umweltauswirkungen der Vorhaben. Besonders diejenigen Einwender, die in der Nähe der Anlage wohnen, äußerten ihre Bedenken im Hinblick auf den zu erwartenden Lärm und Staub. Dabei entstand ein konstruktiver fachlicher Austausch, aus dem die Genehmigungsbehörde wichtige Aspekte für die weitere Prüfung der Genehmigungsanträge mitnehmen konnte.

Ergebnisse werden weiter berücksichtigt

„Es waren zwei intensive, konstruktive Tage, die sich gelohnt haben“, sagte Professor Jan Backmann, der die Verhandlung geleitet hatte. Backmann ist Abteilungsleiter im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND), das als Reaktorsicherheitsbehörde für das Genehmigungsverfahren verantwortlich ist. „Trotz aller Bedenken und Vorbehalte war die Atmosphäre nie unangenehm. Und wir sind als Genehmigungsbehörde ja gerade an möglichst vielen Hinweisen interessiert, die dann im weiteren Verfahren soweit wie möglich berücksichtigt werden können. Wir werden die Ergebnisse der Erörterung daher jetzt gemeinsam mit Sachverständigen auswerten und der Betreibergesellschaft sicherlich noch das eine oder andere aufgeben, was im weiteren Verfahren und bevor über die Anträge entschieden werden kann von ihr zu berücksichtigen ist. Anregungen hierzu hat auch dieser Termin ergeben“, so Backmann.

Es sei der Behörde wichtig gewesen, die Bevölkerung so früh wie möglich zu beteiligen, damit berechtigte Bedenken und Anregungen frühzeitig berücksichtigt werden können, sagte Backmann. Noch detailliertere Unterlagen abzuwarten, hätte bedeutet, dass die Öffentlichkeit erst zu einem Zeitpunkt einbezogen worden wäre, zu dem das Genehmigungsverfahren schon weit fortgeschritten gewesen wäre.

Entscheidung über Stilllegungsantrag voraussichtlich 2020

Insgesamt nahmen 17 Einwender, Sachbeistände sowie rund 30 Zuschauer teil. Rund 390 Personen hatten im Vorfeld schriftliche Einwendungen erhoben. Den Antrag auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel hatte die Vattenfall-Betreibergesellschaft im August 2015 gestellt. Die Genehmigungsbehörde strebt an, 2020 über den Antrag zu entscheiden. Im Falle der Genehmigungserteilung dürfte der Abbau des Kernkraftwerks dann noch ungefähr fünfzehn Jahre dauern.

Tags: AKW Krümmelkrümmel

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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