Herzogtum Lauenburg (pm). E-Scooter sind eine beliebte Alternative zum Fahrrad oder Auto. Die kompakten, flinken Kleinstfahrzeuge können jedoch zu Leichtsinn und Verkehrsverstößen mit teilweise schweren Folgen verleiten: Laut Statistischem Bundesamt gab es 2025 fast 16.500 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten oder sogar Todesopfern – das sind etwa 38 Prozent mehr als im Vorjahr. Über 80 Prozent der Betroffenen waren selbst als Fahrer oder Mitfahrer unterwegs, mehr als die Hälfte davon jünger als 25 Jahre. Doch auch wenn alles gut geht, werden für „typische“ Verstößen wie die folgenden regelmäßig Bußgelder fällig.
Fahren auf dem Fußweg: meist ein No-Go
Grundsätzlich dürfen E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Sind diese nicht vorhanden, kann je nach Situation die Fahrbahn genutzt oder ein verkehrsberuhigter Bereich befahren werden. Auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone ist das Fahren nur erlaubt, wenn das Verkehrszeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ aufgestellt wurde. Sonst drohen bis zu 30 Euro Verwarnungsgeld. Die Einfahrt in Einbahnstraßen entgegen der Fahrrichtung ist lediglich in Verbindung mit dem Schild „Radfahrer frei“ gestattet.
Finger weg vom Smartphone
Wer während des Fahrens sein Smartphone oder ein anderes elektronisches Gerät bedient, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Es ist allerdings erlaubt, das entsprechende Gerät in einer Halterung zu befestigen, vor Fahrtantritt zu starten und während des Fahrens passiv zu nutzen, zum Beispiel zur Navigation. Auch E-Zigaretten mit Display können unter das Nutzungsverbot für Smartphones fallen. Generell gelten für Elektrokleinstfahrzeuge dieselben Regelungen wie für alle Kraftfahrzeuge nach Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung.
Zwei sind eine(r) zu viel
E-Scooter dürfen ausschließlich allein gefahren werden. Wer zu zweit erwischt wird, muss als Fahrer mindestens 10 Euro Verwarngeld zahlen. Ebenso ist es verboten, auf mehreren E-Scootern nebeneinander zu fahren (mindestens 15 Euro pro Person), einen Anhänger zu nutzen, sich selbst an ein anderes Fahrzeug zu hängen, freihändig zu fahren oder ohne Handzeichen abzubiegen (jeweils 10 Euro).
Alkohol oder Cannabis kann Führerschein kosten
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkohol- und THC-Grenzwerte wie beim Auto. Wer zum ersten Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille beziehungsweise mindestens 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum erwischt wird, erhält in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei drogenbedingten Ausfallerscheinungen wie Fahren in Schlangenlinien, Gefährdung anderer Personen oder Verursachung eines Unfalls drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis – auch bei niedrigeren Blutwerten. Für Fahrer unter 21 Jahren sowie Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt zudem absolutes Alkohol- und Cannabisverbot. Wer noch keinen Führerschein hat und erwischt wird, riskiert unter anderem eine Sperrfrist, innerhalb derer er keine Fahrerlaubnis erwerben kann.
Tuning für höhere Geschwindigkeit ist verboten
Nur E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis sind für den Straßenverkehr zugelassen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Wird ein E-Scooter so getunt, dass er schneller als 20 km/h fahren kann, erlischt die Betriebserlaubnis und für das Fahren wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig. Ist die Betriebserlaubnis hingegen lediglich durch Zeitablauf abgelaufen, beträgt das Bußgeld 30 Euro. In beiden Fällen geht zudem der Versicherungsschutz verloren, was schwerwiegende Folgen nach sich zieht.
Fahren ohne Versicherung kann eine Straftat sein
Für E-Scooter, die am Straßenverkehr teilnehmen, gilt Versicherungspflicht. Das Fahren ohne eine gültige Versicherungsplakette wird mit 40 Euro geahndet. Wer ganz ohne Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs ist, begeht unter Umständen eine Straftat. Kommt es zur Verurteilung, sind eine Geld- oder in schweren Fällen eine Haftstrafe sowie der Verlust der Fahrerlaubnis möglich. Ohne Versicherungsschutz haftet der Fahrer bei etwaigen Schäden zudem persönlich.
Im Zweifelsfall sollte man sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden sich über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.
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