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Titel Gesundheit

Weitere Nachweise der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein

Ersten Fälle der Tierseuche im Herzogtum

von Pressemitteilung
August 16, 2024
Eine von vielen europäischen Verordnungen

Foto: Friedrich J. Flint

159
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Kiel (pm). Nachdem am 8. August 2024 das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 in Schleswig-Holstein erstmals in drei Kreisen (Steinburg, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg) bestätigt wurde, sind nun auch in den Kreisen Stormarn, Dithmarschen und Herzogtum-Lauenburg die ersten Fälle der Tierseuche nachgewiesen worden. Es sind sowohl Rinder- als auch Schafhaltungen betroffen. Damit liegen aus bislang insgesamt 21 Tierhaltungen in Schleswig-Holstein positive Befunde vor.

Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, Milchrückgang, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen, Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut sowie vermehrte Todesfälle beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren.

Landesregierung unterstützt tierhaltende Betriebe bei der Impfung

Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit bietet nur eine Impfung nach abgeschlossener Grundimmunisierung. Die Landesregierung unterstützt die tierhaltenden Betriebe bei der Impfung: Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf bzw. Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen dienen gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen.

Insbesondere in Beständen, in denen dies noch nicht geschehen ist, kann es hilfreich sein die Tiere durch eine Aufstallung bzw. eine Behandlung mit Repellentien gegen die Überträger der Erkrankung, die Gnitzen, zu schützen. Auch in bereits geimpften Beständen können diese Maßnahmen helfen, den Infektionsdruck zu reduzieren.

Hintergrund:

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer. Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Auch der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich. BTV-3 trat im Herbst 2023 erstmals in Mitteleuropa auf. Deutschland ist seit Mitte Oktober 2023 von BTV-3 betroffen. Der erste Fall wurde im Bundesland Nordrhein-Westfalen bestätigt. 2023 erfolgten auch die ersten Nachweise in Niedersachsen. Im Sommer 2024 hat das Geschehen in Deutschland deutlich an Dynamik gewonnen und die Tierseuche wurde in mehreren weiteren Bundesländern nachgewiesen. Aufgrund dessen gelten mittlerweile nahezu alle Bundesländer als nicht mehr frei von der Tierseuche.

Auch ganz Schleswig-Holstein gilt seit den ersten Nachweisen am 8. August 2024 nicht mehr als frei in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Daraus ergeben sich unmittelbare Konsequenzen für Tierhalterinnen und Tierhalter, da das Verbringen empfänglicher Tiere in freie Zonen Deutschlands oder andere Mitgliedsstatten nur noch unter Einschränkungen möglich ist. Allgemeine Informationen zu den Verbringungsregelungen sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums eingestellt.

Bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln wenden Sie sich bitte an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten.

Service-Hinweis:

Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Blauzungenkrankheit zu beantworten, hat das MLLEV ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.

Alle BTV-3-Nachweise in Schleswig-Holstein werden zudem in Zukunft auch auf der Homepage des MLLEV wöchentlich aktualisiert aufgeführt: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tiergesundheit/blauzungenkrankheit

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen zur Verbringung finden Sie hier:

–       Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/

–       Informationen der EU- Kommission: https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en?prefLang=de

Tags: LandwirtschaftNutztierhaltungSeuchen

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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