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Titel Herzogtum Lauenburg

Kastration von freilebenden Katzen auch in diesem Herbst möglich

von Pressemitteilung
Oktober 5, 2022
Freilebende Katzen können wieder kastriert werden

Foto: pixabay.com

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Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Auch in diesem Jahr unterstützt das Land die Kastration von freilebenden Katzen in einer zweiten Kastrationsaktion: Ab dem 17. Oktober 2022 kann die Kastration von freilebenden Tieren erneut über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere nicht in fester menschlicher Obhut befinden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Tierschutzvereine und ist ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft, Kommunaler Familie, Landesjagdverband und dem Land Schleswig-Holstein.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion und der damit verbundenen Übernahme der Behandlungskosten ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden und dass von der Person, die die Katze gefangen hat, ein dafür vorbereiteter Vordruck ausgefüllt und unterschrieben wird. Der Vordruck bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine freilebende Katze handelt. Alle erforderlichen Dokumente (Liste der teilnehmenden Gemeinden, Vordruck und Datenschutzerklärung) finden sich unter folgendem Link: www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de

Die Kosten für die Kastration werden in voller Höhe übernommen: 25 Euro durch Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierarztpraxen und 59 Euro beziehungsweise 115 Euro Restkostenübernahme durch den Fonds, je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Alle Katzen müssen nach der Kastration wieder an der Stelle ausgesetzt werden, wo sie gefangen wurden. Die Aktion läuft bis zum 14. November 2022. Sollten die finanziellen Mittel des Fonds bereits zu einem früheren Zeitpunkt erschöpft sein, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen 50 Prozent der jeweils in der Gemeinde entstandenen Kastrationskosten.

Das Land Schleswig-Holstein hat für das Jahr 2022 einen Betrag von 90.000 Euro bereitgestellt. Hinzu kamen 10.000 Euro des Deutschen Tierschutzbundes und 7.000 Euro des Landesverband Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. Darüber hinaus haben auch Privatpersonen die Möglichkeit, sich finanziell an den Aktionen zu beteiligen.

Zwischen 2014 und Frühjahr 2022 wurden in Schleswig-Holstein im Rahmen der Aktion gegen Katzenelend bereits rund 23.700 Katzen kastriert. Dabei handelte es sich zu rund 60 Prozent um weibliche Tiere und zu rund 40 Prozent um Kater. Private Halterinnen und Halter von Katzen werden zudem aufgerufen, ihre Katzen in eigener Verantwortung kastrieren zu lassen.

Hintergrund:

Die Zahl von freilebenden, nicht an Menschen gebundenen Katzen steigt stetig. Auf der Suche nach Nahrung werden die Tiere jedoch nicht immer fündig und ein Teil der Tiere ist krank und/oder verletzt. Gleichwohl bekommen die Katzen Nachwuchs. Viele der jungen Katzen werden daher bereits krank geboren und leiden unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen.

Tags: Kastrationspflicht für freilaufende KatzenKatzenKatzenschutz-VerordnungTierschutz

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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