• Impressum
  • Werbung
  • Karte
  • Veranstaltungskalender
Samstag, Juli 11, 2026
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
    • Schwarzenbek
    • Lauenburg
    • Geesthacht
  • Jugend direkt
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
    • Schwarzenbek
    • Lauenburg
    • Geesthacht
  • Jugend direkt
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Titel Herzogtum Lauenburg

Landesweite Katzenschutzverordnung gilt ab 1. Juli

Ministerin Schmachtenberg: „Wir stärken den Tierschutz und schaffen einheitliche Regeln"

von Pressemitteilung
Juli 11, 2026
Die Verantwortung von Katzenhaltern ist gefordert

Foto: Image by Pavel from Pixabay, hfr

Kiel (pm). Die Landesregierung hat diese Woche die neue Landesverordnung über den Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) im Kabinett beschlossen. Diese tritt am 1. Juli 2026 (Übergangsfrist 6 Monate) in Kraft. Mit der Verordnung setzt Schleswig-Holstein einen einstimmigen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags um und schafft erstmals landesweit einheitliche Regelungen für Freigängerkatzen. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen, den Tierschutz zu stärken und die Kommunen bei der Umsetzung von Katzenschutzmaßnahmen zu unterstützen. Bisher hatten einzelne Kommunen in Schleswig-Holstein Katzenschutzverordnungen auf den Weg gebracht. Die neue Katzenschutzverordnung gilt nun im gesamten Gebiet Schleswig-Holsteins und löst damit andere Maßnahmen von Kommunen ab.

„Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Katzenschutzverordnung übernehmen wir Verantwortung und setzen einen einstimmigen Auftrag des Landtags um. Erstmals schaffen wir einheitliche Regelungen für ganz Schleswig-Holstein. Damit stärken wir den Tierschutz, fördern eine verantwortungsvolle Katzenhaltung und tragen dazu bei, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen wirksam einzudämmen“, sagte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg.

Für Katzenhalterinnen und Katzenhalter gilt künftig: Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt, muss das Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Wohnungskatzen, die das Haus oder die Wohnung nicht verlassen, sind von den Regelungen nicht betroffen. Für bereits gehaltene Freigängerkatzen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung.

Die örtlichen Ordnungsbehörden oder von ihnen beauftragte Dritte können künftig aufgegriffene Freigängerkatzen zum Zweck der Ermittlung der Haltungsperson vorübergehend in Obhut nehmen. Ist eine Katze nicht gekennzeichnet und registriert und kann die Haltungsperson nicht innerhalb von fünf Tagen ermittelt oder erreicht werden, kann die zuständige Behörde die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration der Katze veranlassen. Die hierfür entstehenden Kosten sind von der Haltungsperson zu tragen.

Darüber hinaus finden die zeitlich begrenzten Kastrationsaktionen wilder, herrenloser Katzen weiterhin statt. Diese werden auch künftig durch das Land unterstützt. „Die Katzenschutzverordnung ist kein Neuanfang, sondern die konsequente Weiterentwicklung des bisherigen Engagements für den Katzenschutz. Die vom Land unterstützten, erfolgreichen Kastrationsaktionen haben sich bewährt und bleiben auch künftig ein wichtiger Baustein, um die Population freilebender Katzen tierschutzgerecht zu begrenzen“, betonte Schmachtenberg.

Die Ministerin würdigte zugleich das Engagement der zahlreichen Ehrenamtlichen im Land: „Viele Tierhalterinnen und Tierhalter sowie zahlreiche Tierschutzvereine leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zum Katzenschutz. Insbesondere die ehrenamtliche Arbeit der Tierschutzvereine verdient große Anerkennung. Mit der neuen Verordnung schaffen wir einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der dieses Engagement unterstützt und den Katzenschutz in Schleswig-Holstein zukunftsweisend nachhaltig stärkt.“

 Hintergrund der Verordnung ist die hohe Zahl freilebender Katzen. Viele dieser Tiere leben ohne menschliche Versorgung und leiden unter Krankheiten, Parasitenbefall, Verletzungen oder Nahrungsmangel. Unkastrierte Freigängerkatzen können zur Entstehung und zum Wachstum solcher Populationen beitragen. Die Kastration gilt deshalb als wirksamstes Mittel, um die Zahl freilebender Katzen langfristig zu begrenzen und Tierleid vorzubeugen. Die Katzenschutzverordnung ist in Abstimmung mit dem Tierschutzbund, sowie mit den kommunalen Landesverbänden erarbeitet worden.

Weitere Informationen:

  • Wichtigste Fragen und Antworten (FAQ): https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/katzenschutzVO_faq
  • Allgemeine Informationen zur Katzenschutzverordnung: schleswig-holstein.de – Tierschutz – Katzen
  • Der gesamte Verordnungstext wird zeitnah hier einsehbar sein: Verkündungsportal Schleswig-Holstein – Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein
Tags: Katzenschutz-Verordnung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

RelatedPosts

Katzenschutzverordnung in Geesthacht: Neue Pflichten für Halter von Freigängerkatzen

Katzenschutzverordnung in Geesthacht: Neue Pflichten für Halter von Freigängerkatzen

von Pressemitteilung
Februar 3, 2026
0
152

Geesthacht (pm/aa). Seit Montag, 26. Januar 2026, ist die neue Katzenschutzverordnung der Stadt Geesthacht in Kraft. Allerdings gelten nicht alle...

ABB im Katzenheim Büchen

ABB im Katzenheim Büchen

von Pressemitteilung
Oktober 29, 2024
0
91

Büchen (pm). Die Aktiven-Bürger-Büchen (ABB) besuchten am Mittwoch,16.Oktober 2024 das Katzenschutzheim Büchen im Gewerbegebiet „Auf der Heide“. Die Vorsitzende des...

Freilebende Katzen können wieder kastriert werden

Herbst-Kastrationsaktion von freilebenden Katzen startet wieder

von Pressemitteilung
Oktober 8, 2024
0
21

Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) unterstützt auch in diesem Herbst die Kastration...

Stadt Ratzeburg erlässt neue Katzenschutzverordnung

Tierschutz frustriert: Katzenverordnung in Lauenburg verhindert

von Pressemitteilung
Juli 20, 2024
0
161

Lauenburg (pm). Es sollte ein Selbstläufer werden: Im Vorfeld der Sitzung des Ausschusses für Gesundheitsversorgung, Sicherheit und Tourismus/GST in Lauenburg...

Nächster Artikel
Montagskino: ‚Der verlorene Mann‘

Montagskino: ‚Der verlorene Mann‘

Herzogtum direkt

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg

*

  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • RSS Feed

Folgen Sie uns

Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
    • Schwarzenbek
    • Lauenburg
    • Geesthacht
  • Gesundheit
  • Jugend direkt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg