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Titel Gesundheit

Allgemeinverfügung an Ausbreitung der Omikron-Variante angepasst

Quarantänepflicht auch für geimpfte und genesene Kontaktpersonen

von Pressemitteilung
Dezember 29, 2021
Corona im Herzogtum Lauenburg

Schleswig Holstein ist in der Sommerwelle des Corona-Virus. Foto: Pixabay

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Herzogtum Lauenburg (pm). Die neuartige Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich auch im Kreis Herzogtum Lauenburg zunehmend aus. Mittlerweile liegt bei jedem 15. gemeldeten Fall der letzten 7 Tage eine Omikrondiagnose oder ein Omikronverdacht vor. Die Dunkelziffer dürfte nach Erwartungen des Gesundheitsamtes deutlich höher ausfallen, da nicht jede Probe in den Laboren auf die Erregervariante untersucht wird, sondern nur Stichproben genommen werden oder bei Verdacht auf Wunsch des Gesundheitsamtes eine Sequenzierung erfolgt.

Mit dem Auftreten der neuen Variante ist das Kreisgesundheitsamt nach den aktuellen Empfehlungen des RKI dazu übergegangen, auch für Geimpfte und Genesene als Kontaktpersonen zu Omikronfällen eine 14-tägige Quarantäne anzuordnen. Durch die zunehmende Ausbreitung und die damit stark steigende Zahl der Kontaktpersonen, kann das Gesundheitsamt nicht mehr alle infrage kommenden Kontaktpersonen zeitnah erreichen. Mit der Aktualisierung der Allgemeinverfügung des Kreises (83. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 – Absonderungspflicht – gültig ab 29. Dezember 2021) wird auch für geimpfte und genesene Kontaktpersonen zu Omikronfällen eine automatische Quarantäneverpflichtung ausdrücklich formuliert.

Kontaktpersonen zu Omikronfällen müssen daher ohne dass das Gesundheitsamt gesondert dazu auffordert, ab dem Zeitpunkt, ab dem sie von dem Omikron-Kontakt Kenntnis haben, umgehend in häusliche Quarantäne und sich über das Kontaktformular unter www.kreis-rz.de/corona beim Gesundheitsamt als Kontaktperson melden. Das Gesundheitsamt informiert dann telefonisch oder per SMS über das weitere Vorgehen und Termine für gegebenenfalls angeordnete PCR-Tests.

Wann gelte ich als Kontaktperson?

Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID-19-Fall werden bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen als enge Kontaktpersonen (mit erhöhtem Infektionsrisiko) definiert:

· Enger Kontakt (<1,5 Meter, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz: adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske.

· Gespräch mit dem Fall (face-to-face-Kontakt, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz

· Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für > 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen wurde.

Indexfälle mit Omikron-Nachweis sollten ihre Kontaktpersonen schnellstmöglich über ihre Diagnose informieren. Nur so können sich diese rechtzeitig in Quarantäne begeben und eine weitere Ausbreitung verhindern.

Die neue Omikron-Variante gilt als äußerst ansteckend und kann den Immunschutz durch Impfung oder eine durchgemachte Infektion sehr gut umgehen. Zwar schützen Impfungen nach bisherigen Erkenntnissen des RKI vor besonders schweren Verläufen, eine Erkrankung und Weitergabe des Virus wird jedoch weniger zuverlässig verhindert, wie bei vorherigen Varianten.

Mit Stand von Dienstag, 28. Dezember um 16 Uhr zählte das Kreisgesundheitsamt insgesamt 9715 labordiagnostisch bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2 und damit 129 mehr als am Vortag. 8107 Personen gelten zwischenzeitlich wieder als genesen, 118 Personen verstarben aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung. Die 7-Tage-Inzidenz sinkt am Donnerstag voraussichtlich auf 213,6 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern, allerdings ist davon auszugehen, dass während der Feiertage vergleichsweise wenige Testungen erfolgten. 45 Fälle mit Verdacht oder bestätigter Omikron-Diagnose wurden seit 7. Dezember 2021 im Kreis Herzogtum Lauenburg festgestellt.

Tags: CoronaGesundheitKreisverwaltungQuarantänezeit

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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