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Titel Weltweit Deutschland

Landesregierung erlässt neue Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus – Quarantäneverordnung wird verlängert

von Pressemitteilung
Oktober 2, 2020
Corona-Regelungen im Kreis Herzogtum Lauenburg

Foto: pixabay.com

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Kiel (pm). Aufgrund des auch in Schleswig-Holstein angestiegenen Infektionsgeschehens hat die Landesregierung die bereits am Dienstag (29. September) angekündigten Anpassungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus gestern am Abend (1. Oktober) beschlossen. Die Anpassungen werden wie geplant am 5. Oktober 2020 in Kraft treten.

In der neuen Landesverordnung sind insbesondere Klarstellungen und notwendige rechtliche Anpassungen aufgenommen. Unter anderem sind nun im Einzelhandel Hygienekonzepte für sämtliche Einzelhandelsbetriebe verpflichtend. Zudem gibt es Klarstellungen zur außerschulischen Bildung. Die schulbezogene Maskenpflicht wurde in die eigenständige Corona-Schul-Verordnung überführt. Beim Veranstaltungsstufenkonzept wird angesichts der aktuellen Zahlen der Corona-Neuinfektionen vorerst keine weitere Stufe umgesetzt.

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Die aktuelle Lage lässt keine weiteren Lockerungen zu. Dass wir auf das Infektionsgeschehen zurzeit noch mit lokalen Maßnahmen reagieren können, ist ein großer Vorteil, den wir nicht leichtfertig verspielen dürfen. Wenn wir alle Rücksicht aufeinander nehmen und Verantwortung füreinander übernehmen, kommen wir gemeinsam auch gut durch Herbst und Winter.“

Auf ein vorsichtiges Vorgehen hatten sich auch die Bundesregierung und die Bundesländer verständigt. So soll ab einer gewissen epidemiologischen Relevanz auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Diese koordinieren Land und Gesundheitsämter auf Grundlage der Verordnung je nach Art und Umfang des Ausbruchsgeschehens.

Bei der Corona-Quarantäneverordnung wurde eine Anpassung vorgenommen, um die Anwendung in der Praxis zu verbessern. So wurde eine Klarstellung für den Bereich Risikogebiete eingepflegt. Die angepasste Quarantäneverordnung tritt bereits heute (2. Oktober) in Kraft. Beide Landesverordnungen gelten bis einschließlich 1. November 2020.

Die Regelungen in Einzelnen finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Tags: Corona

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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