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Titel Weltweit Deutschland

Bundesrat stimmt Entlastung für Kommunen zu

von Pressemitteilung
September 20, 2020
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

768
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Berlin (pm). Die deutschen Kommunen werden in der Corona-Krise unterstützt: Nur einen Tag nach dem Bundestag stimmte am 18. September 2020 auch der Bundesrat einer Grundgesetzänderung und einem flankierenden Begleitgesetz zu. Beide Vorlagen können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Einbrüche bei Gewerbesteuer kompensieren

Bund und Länder gleichen in diesem Jahr einmalig die erwarteten Mindereinnahmen der Städte und Gemeinden bei der Gewerbesteuer in Folge der Corona-Pandemie aus. Hierfür wird ein neuer Artikel 143 h ins Grundgesetz eingefügt, der automatisch am 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft tritt.

Bundesbeteiligung an Unterkunftskosten steigt

Außerdem beteiligt sich der Bund künftig mit bis zu 74 Prozent an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende – bisher sind es 49 Prozent. Um auszuschließen, dass damit eine Bundesauftragsverwaltung vom Bund an Städte und Gemeinden eintritt, wird Artikel 104a Absatz 3 Grundgesetz ergänzt: Danach greift die Bundesauftragsverwaltung erst dann, wenn der Bund 75 Prozent oder mehr der Ausgaben trägt.

Entlastung der ostdeutschen Länder

Zudem werden die ostdeutschen Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet.

Nächste Station: Bundespräsident

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten können beide Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie sollen am Tag darauf in Kraft treten.

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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