Gericht bestätigt: Beiträge für neue Straßenbeleuchtung in Mölln sind rechtmäßig
Mölln (pm). Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden: Die Stadt Mölln darf für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung Beiträge von Grundstückseigentümern erheben. In ...












