Geesthacht (pm). Die Amtszeit von Geesthachts Bürgermeister Olaf Schulze endet am 11. Februar 2028. Wer im Anschluss die Stadtverwaltung leitet, entscheiden die Wahlberechtigten – angesetzt ist die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für den 5. September 2027. So hat es der Gemeindewahlausschuss am 16. September 2026 entschieden. Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 12. Juli 2027, 18 Uhr (Ausschlussfrist) beim Gemeindewahlleiter der Stadt Geesthacht (Markt 15) schriftlich einzureichen. „Eine Verlängerung dieser Einreichungsfrist ist nicht möglich. Aus diesem Grunde empfehle ich, die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig vor dem 12. Juli 2027 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen noch rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können“, teilt Gemeindewahlleiter Torben Heuer mit.
Gemäß Paragraf 57 (3) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) ist zum Bürgermeister wählbar, wer
1. die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
2. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Für die Einreichung von Wahlvorschlägen gibt es gemäß Paragraf 51 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) folgende zwei Möglichkeiten:
1. In der Gemeindevertretung vertretene politische Parteien und Wählergruppen können allein oder gemeinsam einen Wahlvorschlag einreichen.
2. Jede Bewerberin oder jeder Bewerber kann für sich selbst einen Wahlvorschlag einreichen. Bei dieser Variante muss der Wahlvorschlag von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Mindestzahl entspricht dem Fünffachen der Gesamtzahl von Vertreterinnen und Vertretern, die für die zuletzt stattgefundene Wahl der Gemeindevertretung maßgebend war. Im Fall der Stadt Geesthacht ist von 31 Vertreterinnen und Vertretern und demnach einer Mindestzahl von 155 Unterschriften auszugehen.
Welche Unterlagen Kandidaten beim Gemeindewahlleiter einreichen müssen, erfahren Sie im Rathaus (04152 13286 und 04152 13251), auf der Internetseite der Stadt Geesthacht unter https://www.geesthacht.de und in der entsprechenden Amtlichen Bekanntmachung vom 2. Oktober 2026. Vordrucke (Anlagen GKWG) können bei der Gemeindewahlleitung (Markt 15, 21502 Geesthacht, Telefon 04152 13256) angefordert werden.











