Kiel (pm). Das Kabinett hat am Dienstag,18. August 2026 nach zweiter Befassung dem Gesetz zur Änderung des Heilberufekammergesetzes zugestimmt. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken erläutert: „Damit werden wir in Abstimmung mit den Beteiligten in verschiedenen Bereichen der Heilberufe das Kammerrecht zeitgemäß anpassen und die Weichen für Verbesserungen stellen. Modernisiert werden unter anderem Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, zur Weiterbildung und zu Kapitalanlagen der Versorgungswerke der Heilberufekammern.“
Das Heilberufekammergesetz enthält u.a. Regelungen zur Anerkennung von landesrechtlichen Weiterbildungsabschlüssen von Fachärztinnen und -ärzten, Apothekerinnen und Apothekern, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Tierärztinnen und Tierärzten. Die Anpassungen betreffen unter anderen:
- Regelungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vor dem Hintergrund von EU-Vorgaben. Die Anerkennungsverfahren sollen zudem weiter optimiert und vereinfacht werden. Dies soll beispielsweise erreicht werden durch die künftig gesetzlich verankerte Möglichkeit, entsprechende Unterlagen auch elektronisch übermitteln zu können, die in begründeten Zweifelsfällen im Original überprüft werden können.
- Weiterbildung im Öffentlichen Gesundheitswesen: Ziel ist eine differenzierte Weiterbildungsstruktur und ein enger spezifischer Verbund von Gesundheitsämtern, um Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen im ausreichenden Maße weiterzubilden und die fachärztliche Weiterbildung weiterhin attraktiv zu gestalten. Dazu sollen in Abstimmung mit der Ärztekammer und den kommunalen Landesverbänden die Inhalte und die Struktur der Weiterbildung künftig durch Verordnung des Gesundheitsministeriums geregelt werden.
- einheitliche Vorgaben für Kapitalanlagen und Risikomanagement der Versorgungswerke, entsprechend dem Wunsch von Mitgliedern. Dies soll durch eine grundsätzliche Bindung an die Anlagegrundsätze nach § 215 Versicherungsaufsichtsgesetz sowie der Anlageverordnung Rechnung getragen. Darüber hinaus erhält das für Versicherungsaufsicht zuständige Wirtschaftsministerium die Berechtigung, ergänzende Regelungen zur Versicherungsaufsicht zu erlassen und die nach Landesverwaltungsgesetz eingeräumten Maßnahmen selbstständig gegenüber den Kammern und ihren Versorgungswerken zu treffen. Hiermit soll die Versicherungsaufsicht im Interesse der Mitglieder gestärkt werden.
Das Gesetz wird nun dem Landtag zur weiteren Befassung und Entscheidung zugeleitet.










