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Titel Herzogtum Lauenburg

Bundesagentur für Arbeit hat ‚BA-Secure App‘ eingeführt

Direkt, sicher und bequem im Portal anmelden

von Pressemitteilung
April 27, 2026
Themenwoche Digitalisierung startet am Montag mit interessanten Angeboten

Foto: pixabay.com

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Herzogtum Lauenburg (pm). Um die bestehenden Anmeldeoptionen im Online-Portal um eine weitere nutzerfreundliche Möglichkeit zu ergänzen, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine neue App eingeführt. Mit der BA-Secure App können Kundinnen und Kunden die verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung (MFA) direkt auf ihrem Smartphone oder Tablet nutzen.

Ein wesentlicher Vorteil der neuen App: Es ist keine Eingabe von Zahlencodes mehr erforderlich. Bei einem Anmeldeversuch erhalten Nutzende eine Push-Nachricht auf das Mobilgerät und bestätigen den Vorgang über die auf dem Gerät eingerichtete biometrische Erkennung oder die Geräteerkennung. Dies vereinfacht den Ablauf und reduziert potenzielle Fehlerquellen, weil kein Zahlencode abgetippt werden muss. Die App wurde vollständig in der BA entwickelt und wird von ihr betrieben. Sie ergänzt die vorhandenen zweistufigen Authentifizierungsverfahren um eine appbasierte Bestätigungsmöglichkeit mit Push-Funktion.

Die Anwendung steht für alle Kundengruppen der Arbeitslosenversicherung, der Grundsicherung, der Familienkassen sowie für Unternehmen bereit. Bei allen Anmeldungen von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist seit dem 29. April 2025 ein zweiter Faktor verpflichtend.

Stefan Latuski, CIO der BA, erklärt die Hintergründe: „Mit der BA-Secure App bietet die BA eine weitere Option zur Anmeldung im Online-Portal an. Die App ermöglicht eine schnelle Bestätigung per Push-Nachricht auf dem eigenen Gerät. Unser Ziel ist es, digitale Prozesse so zu gestalten, dass sie sicher sind und gleichzeitig den Aufwand für die Nutzenden geringhalten.“

Auch mit der Einführung der BA-Secure App bleiben die bestehenden Anmeldeverfahren für einen sicheren Login weiterhin verfügbar. So können wie bisher das passkey-Verfahren, der TOTP-Einmalcode über externe Authenticator-Apps, die BundID oder „MUK – Mein Unternehmenskonto“ genutzt werden.

Insbesondere für sensible sicherheitsrelevante Änderungen, wie die Anpassung der Bankverbindung, bleibt die Identifizierung über die BundID weiterhin Voraussetzung.

Ausführliche Informationen und Erklärvideos hierzu finden sich unter dem entsprechenden Link.

Tags: Agentur für ArbeitArbeitsagentur

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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